Auszüge aus Werner Rügemer's
"Grüezi! Bei welchem Verbrechen dürfen wir behilflich sein?"

Die Schweiz als logistisches Zentrum der internationalen Wirtschaftskriminalität
Essays, Analysen, Materialien

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Das Image der Schweiz, die Idylle aus Matterhorn, Folklore und Basisdemokratie mit dem (nach Luxemburg) höchsten Pro-Kopf-Einkommen, ist angekratzt. Die Diskussionen um Nazigold und Judengeld haben nur einen Zipfel der dunklen Seite der Schweiz ahnen lassen. Werner Rügemer ergänzt das Bild der beschädigten Schweizer Idylle und zeigt weitere Wirtschaftsverbrechen auf, die in der "ältesten Demokratie der Welt" seit dem Nationalsozialismus täglich für eine mächtige internationale Klientel getätigt werden. Dr. Werner Rügemer, geb. 1941, Publizist und Berater, Mitglied von Business Crime Control (BCC) und Transparency International (TI); 1975 bis 1989 Redakteur einer pädagogischen Fachzeitschrift. Zahlreiche Veröffentlichungen zur Philosophie, Wirtschaft und Technik. Buchveröffentlichungen u. a.: Staatsgeheimnis Abwasser (1995) und Wirtschaften ohne Korruption? (1996).

Einleitung

Die Schweizer Banken sind inzwischen die letzten Sakristeien des langsam im allseitigen Staatsinterventionismus versandenden freiheitlichen Wirtschaftssystems. Welt am Sonntag, 26.03.1972

Je tiefer das Verbrechen in einer Gesellschaft eingefressen ist, desto heftiger bemühen sich die Interessierten – zum Teil auch die Geschädigten – um die idyllische Verklärung. Dies trifft in Europa gegenwärtig für alle wichtigen "Finanzoasen" zu, für die Schweiz ebenso wie für das Königreich England, das Großherzogtum Luxemburg und das Fürstentum Monaco. In die Idylle fließen Naturschönheiten ebenso ein wie versteinerte folkloristische Bräuche und Glitzerbilder des internationalen Jetset. Matterhorn und Genfer See, Volksabstimmungen unter freiem Himmel und Vorderlader, Toblerone und Prominententreiben in St. Moritz: die eidgenössische Idylle hat eine lange Tradition. Sie wird nicht nur in der Schweiz selbst gepflegt und ständig erneuert, sondern auch im interessierten Ausland.

"Die Schweiz ist eines der geheimnisvollsten Länder der Welt", sagte mir einmal Jean Ziegler so ganz nebenbei während eines langen Gespräches. Ich saß mit Ziegler, Soziologe, Abgeordneter und bisher bekanntester inländischer Kritiker des Schweizer Bankensystems, in der altertümlichen Lobby des Eidgenössischen Bundeshauses in Bern. Diese Aussage überraschte mich zunächst sehr, aber seitdem ließ sie mich nicht mehr los. Ich fand sie bestätigt, je mehr ich mich mit der Schweiz beschäftigte. Ich fand sie auch für andere Finanzoasen wie Großbritannien und Luxemburg bestätigt: Sie haben ein intensives, konfliktreiches und zugleich weitgehend tabuisiertes Innenleben. Es wird mit Mythen, Märchen, Idyllen und Lügen verdeckt.

Das ist so, weil viele Mächtige der Welt hier verschwiegene und kriminelle Geschäfte abwickeln, weil viele Einheimische daran mitverdienen und zugleich zahlreiche Einheimische wie auch Ausländer geschädigt, betrogen, ausgenommen werden. Kein westliches Land ist innerlich so aufgerüstet wie die Confoederatio Helvetica (Geheimdienst, Armee, informelle Denunziation). Die Idylle ist auch deshalb so schwer aufzubrechen, weil aus der besonderen Geschichte der Schweiz heraus das Verbrechen mehr als in anderen Ländern mit Traditionen der Demokratie und der Humanität verkleistert werden kann. Deutsche Medien tragen in unendlicher Wiederholung helvetischer Klischees dazu bei. Da wird "die liberale Drogenpolitik der Schweiz" ebenso gelobt wie die angeblich immer noch funktionierende Basisdemokratie. Doch über die Finanzierung eines großen Teils des internationalen Drogenhandels über die Schweiz wird Stillschweigen bewahrt. Unerwähnt bleibt, daß alle großen Wirtschaftsentscheidungen den Einflüssen der basisdemokratischen Prozeduren unerreichbar bleiben. Eine Rundfunkanstalt, die einmal als "Rotfunk" kritisiert wurde und immer noch als "kritisch" angesehen wird, stellte 1998 ihre Sendereihe über die Schweiz unter das einheitliche und idyllische Motto "Ich leide nicht darunter, Schweizer zu sein". Aber kein einziger der neueren kritischen Sachbuchautoren der Schweiz wurde vorgestellt.

Nach der Finanzoase Luxemburg verfügt die Schweiz über das höchste durchschnittliche Pro-Kopf-Einkommen der Welt. Trotzdem ist die Schweiz wie andere Staaten hoch verschuldet, trotzdem kürzt die eidgenössische Regierung wie in ärmeren Staaten rigoros die Sozialausgaben. Das bedeutet, daß die reichen Schweizer Bürger und Unternehmen ihren Staat um Steuern betrügen. Es ist also nicht so, wie meist angenommen wird, daß nur ausländische Geldanleger das Schweizer Bankgeheimnis zur Steuerhinterziehung nutzen; auch der reiche Teil der Schweiz nutzt es für sich, gegen den eigenen Staat. Gleichzeitig sind die Unterschiede zwischen arm und reich in keinem europäischen Staat so groß wie in der Schweiz. Die Schweizer Verfassung schützt wie keine andere die Eigentumsansprüche des bürgerlichen Individuums. Das hat dazu geführt, daß die staatlich geschützte Verselbständigung des einsamen, besitzenden, asozialen Individuums in der Schweiz am weitesten vorangetrieben wurde. Damit stellt die Schweizer Gesellschaft die bisher am weitesten entwickelte, staatlich organisierte Perversion des Geldes dar. Die Schweiz ist ein Gefängnis des Geldes.

Die Schweiz ist aber nicht das "selbstbewachte Gefängnis", wie seit Jahrzehnten ein Ausdruck des Schriftstellers Friedrich Dürrenmatt häufig wiederholt wird. Die Schweiz ist vielmehr eine Kolonie, die nicht nur von inländischen, sondern auch von ausländischen Kolonisatoren bewacht wird. Mächtige und Reiche aus der ganzen Welt lassen ein Mehrfaches dessen in der Schweiz verwalten, was Schweizer Bürger besitzen.

"Die Schweiz ist ein Geheimtresor für multinationale Konzerne", sagte der Genfer Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa in einem Gespräch. Deutsche, französische, englische usw. Konzerne lagern hier bevorzugt die Millionenbeträge, die als Schmiergelder weltweit bei Staatspräsidenten, Unternehmenschefs und Beamten landen. Dieses institutionalisierte Betrugssystem trägt dazu bei, die Demokratie in Europa zu unterhöhlen, er hat bereits Dutzende von Entwicklungsländern ruiniert. Für diese Folgen ist die offizielle Schweiz blind, dafür hat sie sich mit ihren Gesetzen selbst die Augen verbunden. Gegen diese staatlich organisierte Blindheit und ihre Folgen müssen wir uns als Demokraten und Europäer zur Wehr setzen.

"Die Schweiz" ist aber keineswegs eine einheitliche Gesellschaft, die als ganze identisch wäre mit Idylle und Verbrechen. Im Gegenteil, die Schweiz ist nicht nur die nach Reichtum und Armut am meisten zerklüftete Gesellschaft Westeuropas, sie ist auch geistig zerklüftet, gegensätzlich und in Bewegung. Zahlreiche Schweizer suchen Kontakte, um sich aus dem "idyllischen Gefängnis" zu befreien. Zahlreiche Bürger anderer europäischer Staaten wollen jenseits der bestehenden Strukturen Kontakte in die Schweiz. Dazu möchte dieses Buch anregen.

Ich danke für informative Gespräche, freundschaftliche Begegnungen und für anregenden Gedankenaustausch zahlreichen Schweizer Bürgerinnen und Bürgern sowie Aufenthaltsberechtigten und Flüchtlingen, insbesondere Beat Balzli, Heinrich Christen, Shraga Elam, Marcel Hess, Stefan Keller, Werner Rings, Werner Rom, Oscar Scheiben, Gian Trepp, Afra Weidmann, Urs Widmer und Jean Ziegler; einige haben darum gebeten, hier lieber nicht genannt zu werden, da sie durch Kontakte zu wahrheitsliebenden Ausländern Nachteile befürchten müssen.

Besonders danke ich für fachkundige Unterstützung Erich Diefenbacher, dem Schweizer Wirtschaftsanwalt, der seit mehreren Jahren im deutschen Exil leben muß, weil er durch sein Heimatland dazu gezwungen wird. Ihm ist dieses Buch gewidmet.

Erwähnen möchte ich schließlich den Industriellen und rechtspopulistischen Abgeordneten Christoph Blocher, mit dem ich im Berner Bundeshaus ein langes Gespräch führen konnte; darin hat er einige Lügen der offiziellen Schweiz deutlicher ausgesprochen als etwa Mitglieder der Regierung (die ein Gespräch verweigerten); Teile dieses Gesprächs sind hier wiedergegeben.

Im vorliegenden Buch sind Essays, Analysen und Materialien versammelt, die im Laufe der letzten Jahre entstanden sind, meist für Zeitungen und Rundfunksender. Die Texte wurden für den Druck überarbeitet und aktualisiert. Köln, im Januar 1999 – Werner Rügemer

Anmerkung
Die Schweizerische Bankgesellschaft (SBG) und der Schweizerische Bankverein (SBV) fusionierten Anfang 1998 zur United Bank of Switzerland (UBS). Diese Namen bzw. Abkürzungen werden im Text verwandt, je nachdem ob der jeweilige Zeitpunkt vor oder nach der Fusion liegt. Die im Text genannte Schweizerische Kreditanstalt (SKA) wurde mittlerweile in Crédit Suisse umbenannt.

Idylle, Demokratie und Verbrechen

Die Confoederatio Helvetica – so die klassisch-gebildete Aufschrift auf dem Berner Bundeshaus neben der Nationalbank – ist ein logistisches Zentrum des modernen internationalen Wirtschaftsverbrechens. Judengold und Diktatorengelder – beim Wilhelm Tell, dem Urvater der helvetischen Basisdemokratie, den es nie gab: die Schweiz hat wahrlich noch anderes zu bieten, von dem Millionen aus- und inländische Wirtschaftskriminelle bzw. "angesehene Bürger" täglich in aller Stille profitieren. Im folgenden sei eine Auswahl Schweizer "Qualitätsarbeiten" vorgestellt, die weniger bekannt sind als Armbanduhren, Birchermüsli, Nummernkonto, Sevesogift und Hehlerei mit jüdischem Zahngold aus deutschen Konzentrationslagern.

Schmuggel ist rechsstaatlich

Zum Mindeststandard zivilisierter Staaten gehört seit dem Ausgang des Mittelalters, daß Schmuggel gesetzlich verboten ist. In der Confoederatio Helvetica ist der Schmuggel gesetzlich nicht verboten, er ist erlaubt und ein großes Geschäft. Zum Beispiel haben die meisten großen Zigaretten-Schmuggelringe Europas ihren juristischen Sitz in der Schweiz. Brave Polizeibeamte dürfen, selbst wenn sie Bescheid wissen (was häufig der Fall ist), keine Haussuchung durchführen, Dokumente nicht beschlagnahmen. "Selbst wenn wir die Schmuggler verhaften könnten – wir dürfen nicht. Die Schweiz ist ein Rechtsstaat."

Der einschlägige rechtsstaatliche Gewinn beträgt ungefähr zehn Milliarden Mark im Jahr. Die mit diesem Betrag an Steuern und Zöllen Geschädigten sind die EU-Mitgliedsländer. Das hat im Juli 1998 die EU-Kommission ausgerechnet (in einem sanften Mahnschreiben an den Schweizer Bundesrat). Unter Einrechnung des Schadens für die Nicht-EU-Staaten wie Rußland und Albanien kommt man gut auf das Doppelte. Die "älteste Demokratie der Welt" darf ungestraft Milliardenbeträge auf den Territorien anderer Staaten erwildern, zur Verschuldung anderer Staaten beitragen, wie zu Zeiten der Raubstaaten. Die Schweiz ist damit in einem vorzivilen Zustand, in dem jeder Staat in jedem anderen seinen Feind sieht.

Internationale Waschanlage für Kunst und Waffen

Die gerühmte "liberale Drogenpolitik" der Schweiz sieht so aus: 1997 war ein Vizedirektor der Großbank SBG (heute: UBS), Herr Oberholzer, vor dem Bezirksgericht Zürich wegen Geldwäsche angeklagt. Er hatte während 15 Jahren 150 Millionen Dollar der kolumbianischen Drogenmafia verwaltet und dafür nebenbei 1,6 Millionen Franken kassiert. Er habe möglicherweise nicht wissen können, daß es Drogengelder waren; er wurde wegen "irrtümlicher Geldwäscherei" freigesprochen. Ohne diese juristisch abgesicherte Schweizer "Unschuld" würde der internationale Drogenschmuggel und die Weißwäsche der Gewinne nicht funktionieren. Diese Feststellung ist vielleicht banal, weswegen ein anderer Sektor der Waschanlage Schweiz betrachtet werden soll.

Zum gesetzlichen Standard zivilisierter Staaten gehört es, daß der Handel mit gestohlenen Kunstgegenständen verboten ist. Nicht so in der Confoederatio Helvetica. Es gibt nur eine Rechtsvorschrift: Wer illegale Kulturgüter "gutgläubig" erwirbt, darf sie nach fünf Jahren rechtmäßig behalten, auch wenn sie sich als gestohlen erweisen. Für fünf Jahre ab in den Tresor – davon gibt es hier mehr als in jedem anderen zivilisierten Land –, und schon ist der Besitz des gestohlenen Gemäldes legal.

Deshalb unterhalten Kunsthehler (pardon: es muß natürlich heißen "renommierte Kunsthändler") aus Rom, London oder Neu Delhi in der Schweiz große Zwischenlager, vor allem in den Zollfreilagern ("port franc") von Genf, Zürich, Basel und Chiasso. Die 140.000 Quadratmeter des Zollfreilagers von Genf etwa sind für die braven Schweizer Zollbeamten Ausland. Hier lagern zum Beispiel Skulpturen, Vasen und Statuen, deren Diebstahl bei indischen oder italienischen Grabräubern in Auftrag gegeben wurde.
In Genf erhalten die Kunstwerke eine neue Herkunftsbezeichnung. Notfalls bleiben sie – rechtsstaatlich einwandfrei – fünf Jahre liegen. Manchmal geht es schneller. Sie landen dann auch bei "renommierten" Auktionshäusern wie Sotheby’s in London.

Einen großen Schub erfuhr die Schweizer Kunsthehlerei übrigens durch den Nationalsozialismus. Geraubte Kunstwerke im Wert von schätzungsweise 40 Millionen Mark sind von NS-Prominenz mit Hilfe Schweizer Kunsthändler verhökert worden. Zu den ebenso diskreten wie geldgierigen Kunsthändlern bzw. -aufkäufern werden die Galerie Fischer, Luzern, der Waffenfabrikant Emil Bührle (Bührle-Oerlikon) sowie die Züricher Galerien Neupert und Schmidlin gerechnet. Beteiligt waren auch Museumsdirektoren aus Köln, Dresden und Hamburg.

Zum Standard zivilisierter Gesetzgebung seit der Einführung des staatlichen Gewaltmonopols gehört weiterhin die Kontrolle des persönlichen Waffenbesitzes. Nicht so in der Confoederatio Helvetica. Private können untereinander Schußwaffen in beliebiger Menge kaufen und verkaufen. Der Kauf von Munition ist nicht an Waffenbesitz gebunden. Dafür sorgt schon die mächtige Waffenlobby, als deren Sprecher die zahlreichen Schützen- und Jägervereine auftreten, die wegen ihrer direkten Verbindung zur Armee treuherzig des freien Mannes Zugang zur modernen Schußwaffe einfordern.

Kriminologen urteilen, daß "die Schweiz ein Selbstbedienungsladen für Europas Verbrecherkreise" ist. Auch das neue Waffengesetz von 1997 begünstige "in hohem Maße Schwarzmarkt-Transaktionen" und werde daher "die Rolle der Schweiz als Paradies für obskure Waffengeschäfte perpetuieren." Italienische und russische Mafia bedienen sich im eidgenössischen Waffen-Supermarkt. Die Schweiz hat ja das Rote Kreuz, das nachher die Erschossenen tröstet.

Dies gilt natürlich nicht nur für die vergleichsweise kleinen Mengen an Pistolen, Maschinengewehren und Munition, die unmittelbar in der Schweiz ge- und verkauft werden. Es gilt auch für den Waffenexport der Schweiz, die sich an die Embargos der UNO nicht hält. Es gilt insbesondere auch für den internationalen Großhandel, bei dem die Waffen nicht selbst die Schweizer Grenze von innen oder außen überschreiten. Es geht um die Waffengeschäfte, bei denen das bewährte Geheiminstrumentarium der "neutralen Schweiz" eingesetzt wird: Nummernkonten, Tarnfirmen (oft in der Kombination von Schweizer Bankkonten und Liechtensteiner Stiftungen), Treuhänderschaften.
Das war etwa der Fall beim berühmten "Contragate", wo der US-amerikanische und der israelische Geheimdienst – CIA und Mossad – die geheimen Waffenlieferungen an den Iran und an die Contras in Nicaragua mit Hilfe ihrer "Swiss Connection" abwickelten. Dabei wurde u.a. die damalige Regierung Carter hinters Licht geführt. Aus der Interessenlage der Schweiz ist auch erklärbar, warum etwa der vermutlich in diesen Waffendeal einbezogene schleswig-holsteinische Ministerpräsident Uwe Barschel in Genf ermordet wurde, die Schweizer Justizbehörden aber bis heute keine klaren Ermittlungsergebnisse vorzuweisen haben. Für die Schweizer Regierung war damals der Rücktritt der Justizministerin Kopp angenehmer und praktikabler als die Aufklärung der Verwicklung ihres Ehemannes (Tarnfirma "Sarkadi") in diesen Deal.

Internationale Großhändler, die vor dem Verkauf von Waffen in Spannungsgebiete und an Verbrecher nicht zurückschrecken, etwa Adnan Kashoggi, haben in der Schweiz nicht nur einen juristisch abgesicherten Bewegungsraum, sondern genießen auch hohes Ansehen.

Steuerhinterziehung für Millionen betuchte Kunden

Grüezi. Ihr Vermögen hat in der Schweiz viele Möglichkeiten. Und Sie haben die Beratung vor Ort.

So darf etwa die ROBECO-Bank in "renommierten" deutschen Zeitungen werben. Um dem deutschen Steuerflüchtling nahe zu sein, gibt die Bank ihre Repräsentanz in Frankfurt an. Schweizer Banken haben Repräsentanzen in Deutschland (wie in allen Ländern mit betuchter Kundschaft). Dabei ist der Begriff "Schweizer Banken" genauso anachronistisch wie das anheimelnde "Grüezi": Viele "Schweizer Banken", jedenfalls die großen, sind ausländische Banken: deutsche, US-amerikanische, japanische oder holländische wie die ROBECO.

Zum Mindeststandard zivilisierter Staaten gehört, daß Steuerhinterziehung und die Beihilfe dazu gesetzlich verboten sind. Nicht so in der Confoederatio Helvetica. Hier ist Steuerhinterziehung nicht strafbar (nach Strafgesetzbuch), sie ist nur eine Ordnungswidrigkeit. Die Finanzämter dürfen von den Banken keine Auskünfte verlangen. Das gilt um so mehr für ausländische Bankkunden. Die Schweizerischen Behörden geben auch keine Rechtshilfe an "fremde" Finanzbehörden.

Die Summe für das von "Schweizer Banken" verwaltete Privatvermögen wird mit 2600 Milliarden Franken angegeben. Das ist weitaus zu gering. Man ahnt die Künste der Banker beim bilanzmäßigen Verschwindenlassen großer Geldmengen, wenn man sich den Umgang mit den Konten jüdischer Holocaustopfer vergegenwärtigt. Heute sind die Geldverstecke unendlich größer: "Schweizer Banken" haben Töchter und Repräsentanzen in allen Finanzoasen, von den Cayman Islands über Honkong bis Luxemburg. Zudem wird heute der größere Teil des Vermögens nicht mehr von Banken verwaltet; allein Zurich Financial Services gibt 30 Millionen Kunden an, für die in 50 Ländern 375 Milliarden Dollar verwaltet werden.

Daß der idyllische Raubstaat zwischen Bodensee und Genfer See beihilft, weltweit für 50 Millionen vermögende Privatkunden jährlich "nur" 800 Milliarden Fränkli der Steuer zu hinterziehen und also die verschuldeten Haushalte der übrigen Staaten des Planeten weiter zu verschulden, ist eine sehr gutmütige Schätzung. Die Schäden für andere Volkswirtschaften, die von den unkontrolliert vagabundierenden Spekulationsgeldern des Finanzplatzes Schweiz ausgehen – letztes Beispiel: die Beteiligung der UBS am Milliardencrash des amerikanischen Hedge-Fons LTCM – dürften sich in ähnlichen Dimensionen bewegen.

Weltweiter Handel mit Scheinfirmen

Schmuggel, Drogen-/Waffenhandel und Steuerhinterziehung dieser Art werden auch möglich durch die Kombination mit einer weiteren Schweizer Qualitätsarbeit, den "Sitzgesellschaften". Dies sind Unternehmen, die keine Geschäftsräume und kein Personal unterhalten, sondern bei einem Rechtsanwalt, einer Bank, einem Treuhänder usw. einen juristischen Sitz haben. Haufenweise sitzen heute altgediente Politiker in den Verwaltungsräten und spiegeln Seriosität vor. Publizitätspflicht für Bilanzen und Geschäftsberichte besteht nicht.

Hunderttausende Sitzgesellschaften mit Sitz in der Confoederatio Helvetica durchziehen mit einer unsichtbaren Parallelstruktur die Weltwirtschaft. Deutsche Unternehmen wie Krupp und Mannesmann, aber auch die SS und ihre Wirtschaftsbetriebe haben während der faschistischen Diktatur diese Möglichkeit genutzt. Die Millionen von Marcos, Mobutu u.ä. und die Schmuggelgewinne liegen kaum lange auf Bankkonten, sondern werden von Sitzgesellschaften in Immobilien, Aktien, Firmenanteilen angelegt. Das Gros wird von normalen Steuerhinterziehern genutzt, von ausländischen Unternehmen oder von Managern, die ihre Firmenbeteiligung verstecken oder Schmiergelddepots anlegen. Aber auch wenn wie jüngst herauskommt, daß ein bestochener Opel-Manager aus Bochum einen Teil seiner sechs Millionen Mark Schmiergeld über eine Sitzgesellschaft in einem Basler Bordell angelegt hat, dann wundert das niemand. Das hat weniger damit zu tun, daß die Schweiz in Europa pro Kopf bzw. Penis der Bevölkerung die meisten Prostituierten beherbergt.

Man kann heute Sitzgesellschaften maßgeschneidert oder im Dutzend von der Stange kaufen, mit fertigem Verwaltungsrat, bestehend aus Politikern, Rechtsanwalt und sonstigen käuflichen Honoratioren. Auf den Bahamas, in Liechtenstein, auf den Niederländischen Antillen, den Cayman Islands, auf Jersey, in Luxemburg oder Monaco werden sie nach Preisliste und jeweiligem nationalem Recht bestellt und geliefert. Je nach Bedarf ist es eine Holding, ein Trust, eine Aktiengesellschaft oder eine Stiftung. Das "Offshore"-Geschäft boomt gegenwärtig auch in der Europäischen Union, wo mit der Einführung des Euro rechtzeitig noch zahlreiche Geldvermögen, Immobilien und Firmenbeteiligungen in Tarnfirmen untergebracht werden sollen. Die Europäische Kommission hat in den letzten Jahren Richtlinien zur Harmonisierung der Steuern vorgelegt.

Einzelne Treuhänder verwalten Tausende oder auch Zehntausende solcher Firmen und verdienen an den Gebühren. Am bekanntesten ist die Curacao International Trust Company (CITCO) mit 500 Mitarbeitern in der Schweiz und 23 weiteren Ländern. CITCO wurde 1995 von der Sandoz-Familienstiftung aufgekauft, die der drittreichsten Schweizer Familie, Landolt, gehört und selbst in einer innerschweizer Finanzoase, Glarus, domiziliert ist. "Der Handel mit Tarnfirmen ist in der Schweiz zu einer eigenen Industrie geworden", so resümiert der Genfer Generalstaatsanwalt Bernard Bertossa.

Kontinuität seit dem Nationalsozialismus

Die Hehlerdienste für die Gold- und Rüstungsgeschäfte des NS-Regimes im Zweiten Weltkrieg sind nun einigermaßen bekannt. Weniger bekannt, dafür umfangreicher, sind die Hehlerdienste für SS-Wirtschaftsbetriebe, für NS- und Wirtschaftsprominenz und für die internationalen Handels- und Patentgeschäfte deutscher Unternehmen in dieser Zeit.

Deutsche Unternehmer und der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDl) wickelten in den 50er Jahren ihre illegalen Parteispenden an CDU, CSU und FDP über die Eidgenossenschaft ab. Dabei wurde oft die bewährte juristische Doppelfestung aus Nummernkonten bei Schweizer Banken und Stiftungen in Liechtenstein genutzt. Zuletzt wurde dies 1998 bei Dresdner-Bank-Chef und Kohl-Berater Röller bekannt (Konten bei SBG in Zürich, Stiftung Gallumena bei Kohls persönlichem Freund Dr. Badiner, größter Stiftungs-Treuhänder in Liechtenstein). Schweizer Bankiers und Liechtensteiner Treuhänder saßen von Adenauer bis Kohl unsichtbar mit am Kabinettstisch deutscher Regierungen.

An den Vorstandstischen der deutschen Wirtschaft sitzen sie ohnehin. Ob die damalige Staatswerft HDW dem Schah Pahlewi 109 Millionen zuschiebt, um sechs U-Boote zur Verteidigung des Vorderen Abendlands bauen zu können, ob Siemens den Baurat in der Münchner Stadtverwaltung mit 1,62 Millionen DM besticht, um die kommunalen Klärwerke mit überflüssiger Elektronik auszustatten, ob Elf Aquitaine mit Hilfe des ehemaligen CDU-Schatzmeisters Leisler Kiep 76 Millionen DM an deutsche Empfänger zahlt, um die Minol-Tankstellenkette unter Marktpreis zu erwerben: ohne helvetische Gnome geht es nicht. Auch für Privatleute fällt was ab: Deutsche Steuerfahnder sind allein für den Zeitraum 1993 bis 1997 auf eine Summe von 300 Milliarden DM gekommen, die von etwa 150.000 gut betuchten deutschen Steuerpflichtigen mit Hilfe deutscher Banken anonym in die Schweiz transferiert wurden (Mindestsumme je Anleger: 500.000 DM).

Die Bundestagsenquete-Kommission "DDR-Vermögen" hat zahlreiche Vermögenswerte in der Schweiz aufgespürt. Das reichste Land der Welt hat beim Auftauchen großen Geldes alle ansonsten treuherzig behaupteten politischen Überzeugungen in den Atombunkern verschwinden lassen, mit denen die ganze Alpenfestung unterkellert ist. Der weitaus größere Teil des ehemaligen DDR-Vermögens in Höhe von vermutlich 30 Milliarden DM wird nicht zurückgefordert, obwohl er der Bundesrepublik zusteht. Der größte Teil von Rückgabeansprüchen auf Bodenreform-Grundstücke in den neuen Bundesländern läuft über Schweizer Firmen, jede dritte Treuhand-Betrügerei ebenso. Wieviele hunderttausend Arbeitsplätze das kostet, hat bisher weder die EU-Kommission noch deutsche Politiker interessiert.

Die Integration der Confoederatio Helvetica in die Europäische Union erfordert weit mehr als nur einige Änderungen beim Geldwäschegesetz oder beim Transitverkehr. Es besteht zudem die Tendenz, daß die Schweizer Praktiken des Bankgeheimnisses, des Schmuggels, der Steuerhinterziehung und der Entrechtung der Arbeit weiter toleriert werden und sich in der EU immer weiter ausbreiten bzw. von EU-Mitgliedern übernommen werden. Das "Vorbild" der ganz ähnlichen Finanz- und Steueroase Luxemburg, die nicht nur ein geachtetes Mitglied der EU, sondern ebenfalls ein logistisches Zentrum der modernen Wirtschaftskriminalität ist, muß eine Warnung sein. Wer europäisch und demokratisch denkt und handelt, kann sich mit der nicht nur eidgenössischen Mischung aus Idylle, Demokratie und Verbrechen niemals abfinden.

1997 – Das Jahr, das die Identität der Schweiz erschütterte

In der Nacht vom 8. auf den 9. Januar 1997 machte der Wachmann Christoph Meili seinen routinemäßigen Rundgang durch ein Gebäude der damals größten Schweizer Bank, der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG) in Zürich. Im Shredderraum fielen ihm herumliegende Akten auf. Ihre Vernichtung war, so schien es dem Wachmann, zum Dienstschluß unterbrochen worden. Er blätterte darin. Es waren Akten aus der NS-Zeit.

Wachmann Meili geht ins US-amerikanische Exil

Der Wachmann ahnte, daß es sich um brisantes Material handelte. Er versteckte die Akten in seinem Umkleideschrank und brachte sie am nächsten Tag zur Israelitischen Cultusgemeinde Zürich. Damit begann ein mediales Großereignis. Der Präsident der Cultusgemeinde, Werner Rom, erinnert sich:

Ich kann mich sehr genau daran erinnern: Man hat mich in einer Sitzung angerufen, daß da etwas losgehe. Unsere Leute haben den Mann dann empfangen, nachdem er sich bei uns telefonisch gemeldet hat. Man hat mir dann die Akten gebracht. Die Akten habe ich ganz kurz einmal eingesehen. Das war für mich klar auf den ersten Blick, daß diese Akten genau das sind, was in die fragliche Zeit gehört. Zum Beispiel waren Aufzeichnungen drin über Immobilien in Berlin, die anfangs der 30er Jahre angefangen haben und bis in die 70er Jahre weitergeführt wurden. Da waren Zwangsvollstreckungsakten und -befehle drin.

Als die Aktenvernichtung der Schweizerischen Bankgesellschaft bekannt wurde, belagerten Fernsehteams aus Washington, Stockholm, Bern und Amsterdam tagelang die kleine Wohnung des Wachmanns. Er gab täglich Dutzende von Interviews. Eine Woche lang versteckte er sich in einem Kloster. Das israelische Parlament lud ihn als Ehrengast zu einem Besuch ein. In seiner Heimat wurde der 29jährige Wachmann Christoph Meili, verheiratet, Vater zweier Kinder, politisch unerfahren, innerhalb weniger Tage bekannter als der Bundespräsident. Der Postbote brachte dutzendweise Fanpost. Vor allem junge Menschen aus dem In- und Ausland beglückwünschten ihn zu seiner mutigen Tat.

Doch es gab auch andere Reaktionen. Die Züricher Staatsanwaltschaft unterzog Meili einem vierstündigen Verhör: Sind Sie Mitglied einer politischen Partei? Sind Sie Mitglied einer terroristischen Vereinigung? Bekommen Sie Geld für die Weitergabe der Akten? Die Staatsanwaltschaft leitete ein Strafverfahren wegen Bruch des Bankgeheimnisses ein. Meili wurde umgehend vom Dienst suspendiert, dann entlassen. Im Kündigungsbrief heißt es:

Während Ihrer Dienstzeit haben Sie Einsicht in Akten eines Kunden genommen, was einen elementaren Vertrauensbruch darstellt. Obwohl Ihr Verhalten bei den betroffenen Kreisen als ethisch und moralisch wertvoll eingestuft wurde, ist es aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht tragbar. Es verletzt die Geheimhaltungsverpflichtung, die Sie unterzeichnet haben.

Meili erhielt zahlreiche anonyme Briefe. In den meisten wurde er beschimpft. Häufig wurde er als "Landesverräter" bezeichnet. Er erhielt Todesdrohungen. In einem Brief hieß es:

Viel Vergnügen bei deinen neuen Freunden – haben sie Dir schon einen neuen Job?

In einem anderen anonymen Brief aus den Tiefen der schweigenden Mehrheit hieß es:

Das beste für Sie wäre wohl ein Strick um den Hals.

Die Schweizerische Bankgesellschaft, die bei der Aktenvernichtung gestört worden war, fuhr anderes Geschütz auf. Ihr Präsident, Robert Studer, behauptete in einer Fernsehsendung, daß Wachmann Meili bei seinem Verhalten nicht nur von ethischen Motiven geleitet gewesen sei. Diese unbewiesene Behauptung gehörte für Werner Rom von der Israelitischen Cultusgemeinde zur Bankenstrategie:

Für Meili ist eine Strafuntersuchung ins Haus gestanden wegen Verletzung des Bankgeheimnisses. Da kann Herr Meili nur straffrei herauskommen, wenn ihm sogenannte ehrenwerte Gründe zugebilligt werden. Und diese wollte, denke ich, Herr Studer mit seinem Ausspruch verhindern. Damit hat er zwei Fliegen mit einem Schlag getroffen. Der eine ist, daß er das Strafverfahren gegen Meili hochhalten kann, und der zweite, das scheint mir fast noch der wichtigere, damit konnte die Bank den Fokus von sich wegschieben.

Für das Ablenken hatte die Bank Gründe. Wenige Wochen vor der Aktenvernichtung, am 13. Dezember 1996, war ein Gesetz erlassen worden. Es verbietet die Vernichtung jeglicher Akten, die mit Konten und Vermögen während der NS-Zeit zu tun haben. Die Bank bedauerte, sie habe mit der Aktenvernichtung einen Fehler gemacht. Sie habe das gesetzliche Vernichtungsverbot ihrem Archivar nicht mitgeteilt. Werner Rom hält das für eine Verharmlosung. Er verweist darauf, daß verschiedene Regierungskommissionen mit der Aufarbeitung von Bankakten begonnen haben:

Es gibt gute Gründe, Akten zu vernichten. Aber daß man zwischen dem 13. Dezember, dem Datum des Gesetzes, das dieses verbietet, und dem Aufnehmen der Arbeit der Kommissionen, daß man genau dazwischen heiße Akten vernichtet, das kann nach meinem Dafürhalten kein Zufall sein.

Auf Wachmann Meili wartete ein Strafverfahren. Die Neue Züricher Zeitung und die Weltwoche machten sich über ihn lustig, er sei naiv und ein zweifelhafter Held. Er fand in der Schweiz keine Arbeit mehr. Er wurde vom Jüdischen Weltkongreß und vom US-Senator Alphonse d’Amato, Vorsitzender des Bankenausschusses, in die USA eingeladen. Seit Monaten ist er dort mit seiner Familie und will nicht zurückkehren. Dort sucht er neue Arbeit. Inzwischen erhielt er dort Aufenthaltsgenehmigung und ein Stipendium.

In seiner Heimat aber ist der abwesende Wachmann weiter gegenwärtig. Die Schweizer Medien verfolgen nervös seine Auftritte in den USA. Sie berichten, wie Meilis Frau mit den Kindern Shopping geht. Sie verfolgen ihn mit der ständigen Frage, ob er sich nicht für fremde Interessen mißbrauchen lasse: für den Jüdischen Weltkongreß oder den Senator d’Amato?

In der Schweiz eskaliert gleichzeitig die öffentliche Diskussion. Die Banken haben, so Werner Rom, die Suche nach den sogenannten "nachrichtenlosen Vermögen" jüdischer Holocaust-Opfer arrogant heruntergespielt:

Ich denke, die ganze Frage der nachrichtenlosen Vermögen wie überhaupt der Frage der Geschichte der Schweiz im Zweiten Weltkrieg wurde von allem Anfang an maßlos unterschätzt. Derselbe Herr Studer hat bei einer Bilanzpressekonferenz 1996 im Zusammenhang mit den nachrichtenlosen Vermögen von "peanuts" gesprochen.

Der "Judenstempel" – eine Schweizer Erfindung

Unterschätzt hat man die Aufarbeitung der NS-Zeit in vieler Hinsicht. Beispielsweise bei der Asyl- und Flüchtlingspolitik. Sie war bereits in den 30er Jahren stark vom Antisemitismus geprägt. Der Schweizer Gesandte in Berlin, Hans Frölicher, teilte der NS-Regierung im Jahre 1938 mit:

Die Schweizer Regierung ist entschieden gegen eine Verjudung des Landes.

In dieser Zeit führte Heinrich Rothmund, der Chef der Schweizer Fremdenpolizei, Verhandlungen in Berlin. Er erreichte, daß die NS-Behörden die Pässe aller Juden mit einem besonderen Stempel kennzeichneten. Mit einem großen "J".

Der Schweizer Regierungsbeauftragte Rothmund ist der Erfinder des Juden-Stempels. Aufgrund des Juden-Stempels wurden seit 1938 Zehntausende jüdische Flüchtlinge an den Schweizer Grenzen abgewiesen. Die Flüchtlinge kamen zunächst vor allem aus dem besetzten Österreich.

Manche Schweizer Bürger wollten sich dieser Politik nicht beugen. Einer von ihnen war Paul Grüninger. Er war Polizeichef des Schweizer Grenzkantons St. Gallen. Hier schwammen täglich Dutzende jüdische Flüchtlinge über den Rhein. Grüninger hätte sie wieder "ausschaffen" müssen, wie der Schweizerische Begriff für den Rücktransport von Flüchtlingen noch heute lautet. Der Historiker und Journalist Stefan Keller, der über Paul Grüninger vor einigen Jahren eine Biographie geschrieben hat:

Paul Grüninger hat das nicht gemacht und hat in der Folge zum Teil Einreisedaten gefälscht, also vertuscht, wann die eingereist waren und wie. Und hat auch sonst noch diverse kriminelle Vergehen begangen, um diese Leute zu schützen, zuerst einmal zu retten. Das ist aufgeflogen. Der Polizeihauptmann Grüninger wurde fristlos gekündigt.

Grüninger hat zwischen August 1938 und März 1939 einigen tausend Flüchtlingen zur Einreise in die Schweiz verholfen. Noch während des Krieges wurde er verurteilt, seine Existenz war ruiniert, 1972 ist er vergessen und in ärmlichen Verhältnissen gestorben. Drei Jahrzehnte nach seiner Tat wurde wieder an ihn erinnert, ein erstes Mal. Keller:

Erst 1968, als wieder Flüchtlinge kamen, diesmal aus der Tschechoslowakei, diesmal in Anführungszeichen "gute" Flüchtlinge, weil sie ja vor dem Kommunismus geflohen waren, da hat aus Zufall ein Lokalpolitiker diesen Fall Grüninger entdeckt und zum ersten Mal gefordert, daß dieser Mann rehabilitiert werden müsse.

Es dauerte wiederum fast drei Jahrzehnte, bis Grüninger rehabilitiert wurde. Das Buch von Stefan Keller Der Fall Grüninger erschien 1993. Ein Jahr später, 1994, distanzierte sich die Regierung zum ersten Mal vom Judenstempel und der antisemitischen Flüchtlingspolitik. Das internationale Medieninteresse spielte dabei eine wichtige Rolle. Keller:

Und es ist uns schließlich gelungen, daß das Bezirksgericht St. Gallen, wiederum unter dem Druck von fünf oder sechs internationalen Kamerateams, unter großem Mediendruck und öffentlichem Druck auch von der Bevölkerung her, entschieden hat: Ja, der Prozeß Grüninger wird wiederholt – das haben sie dann sehr schnell gemacht –, und Paul Grüninger wird freigesprochen. Er ist heute freigesprochen.

In der Nachkriegszeit hatte sich die offizielle Schweiz gerühmt, viele Juden aufgenommen zu haben. Paul Grüninger und die antisemitische Flüchtlingspolitik war verdrängt. Und jetzt geht es plötzlich ganz schnell, vielleicht zu schnell. Als 1997 in Israel ein Platz nach Paul Grüninger benannt wurde, bezeichnete Thomas Borer, Vertreter der Schweizer Regierung, den Polizeihauptmann als Helden. Keller:

Ich weiß nicht genau, was der Botschafter Borer da konkret erzählt hat, aber tatsächlich geht inzwischen die Schweiz hin und brüstet sich jetzt mit diesem Paul Grüninger. Ich habe eigentlich nicht so viel dagegen. Aber ich finde: Es ist ein bißchen geschmacklos, nachdem es so lange dauerte, bis er rehabilitiert wurde.

Raubgold-Hehlerei

Die gegenwärtige Auseinandersetzung dreht sich vor allem um Raubgold und um das Vermögen jüdischer Holocaustopfer. Raubgold: Das waren vor allem die Goldbestände der Nationalbanken in den besetzten Ländern. In Belgien, Holland, Polen, Kroatien, Italien und so weiter konfiszierte die Wehrmacht das Gold und schaffte es nach Berlin. Aus privaten Vermögen kam weiteres Raubgold, aus den Konzentrationslagern – auch ausgebrochenes Zahngold, Eheringe und Schmuck.

Die Schweiz war das einzige neutrale Land, das deutsches Raubgold aufkaufte. Durch die Schweizer Nationalbank kam Deutschland in den Besitz von Schweizer Franken. Mit diesen Devisen kaufte die NS-Regierung kriegswichtige Rohstoffe zum Beispiel in Portugal, Brasilien und der Türkei.

Als Kompensation für diese Hehlergeschäfte zahlte 1947 die Schweiz 250 Millionen Franken an die Alliierten. Das war ein Kompromiß. Man verzichtete auf genaue Nachforschungen. Und die Schweizer Regierung machte den Vorbehalt, dies sei kein Schuldeingeständnis.

Nachdem jüdische Organisationen seit einigen Jahren mit neuem Nachdruck die Rückerstattung geraubter Vermögen verlangen, gründeten Geschäftsbanken und Nationalbank einen Fonds für Holocaust-Opfer. Von den 300 Millionen Franken will allein die Nationalbank 100 Millionen Franken aufbringen:

Unabhängig von rechtlichen Pflichten erachtet es die Schweizerische Nationalbank wegen der teilweise fragwürdigen Goldgeschäfte während des Zweiten Weltkrieges als moralisch richtig, sich mit einer eigenen Leistung am Fonds zugunsten bedürftiger Holocaust-Opfer zu beteiligen.

Wiederum wird keine Schuld zugegeben. Wiederum will man sich mit einer pauschalen Summe genauer Nachforschungen entheben. Genaue Nachforschungen werden von anderen gemacht, zum Beispiel von Journalisten. Beat Balzli ist einer von ihnen. Er ist Wirtschaftsredakteur bei der Züricher Sonntags-Zeitung. Seit Jahren publiziert er weltweit beachtete Artikel über immer neue Aspekte des in der Schweiz verschwundenen jüdischen Eigentums. Er hat pensionierte Bankangestellte befragt. In Bern, Potsdam und Washington hat er in zahlreichen Archiven recherchiert.

Balzli fand heraus, daß neben der Nationalbank auch die Geschäftsbanken Gold aufgekauft haben. Es gab 500 Geschäftsbanken. Und es gab aufgrund der engen politischen Beziehungen zwischen der Schweiz und NS-Deutschland viele Wege des Goldes, die nicht registriert wurden. Balzli:

Bis jetzt ist immer nur davon die Rede gewesen, daß die Schweizerische Nationalbank Gold übernommen hat. Aber das war nur ein Teil. Der Goldhandel ist auch über die Schweizer Geschäftsbanken, also die Großbanken gelaufen. Da ist vieles noch im Dunkel. Man weiß nicht: wieviel wurde über die Grenze geschmuggelt? Das ist gar nicht erfaßt. Man hat teilweise offiziell Importstatistiken zu diesem Goldhandel. Ob die vollständig sind, wage ich zu bezweifeln; weil damals von Deutschland her viel Gold via diplomatisches Gepäck in die Schweiz kam.

Die Banken haben sich 1997 erneut daran gemacht, "herrenlose Vermögen" in ihren Beständen aufzuspüren. Bereits 1962 hatte eine derartige Suchaktion stattgefunden und nur ein paar Dutzend Konten erbracht. Balzli kann nun aufgrund seiner Recherchen erklären, warum solche Suchaktionen der Banken bisher im Sande verliefen.

In der Schweiz gab es seit 1934 das gesetzliche Bankgeheimnis. Konten und Safes wurden vielfach auf anonyme Nummern oder Phantasienamen eingerichtet. Oder es wurden Treuhänder und Strohmänner eingeschaltet. Das konnten Rechtsanwälte oder Bankangestellte sein. Die bekamen das Geld und zahlten es auf ihren Namen bei der Bank ein. Aus Sicherheitsgründen gab es häufig keinen schriftlichen Vertrag, es wurden keine Kontoauszüge verschickt. Balzli:

Jetzt muß man sich vorstellen: Beim Holocaust sind dann viele dieser Leute umgekommen. Die Verwandten der Leute, die überlebt haben, wußten von diesen geheimen Konstruktionen nichts, aus Sicherheitsgründen – wer nichts weiß, ist auch nicht erpreßbar. Und am Schluß blieb dann ein einziger übrig, der davon wußte. Das war entweder der Bankbeamte als Strohmann oder es war ein Anwalt.

Wenn die Erben nach dem Kriege die Konten und Safes mittels der richtigen Namen suchten, wurde deshalb normalerweise nichts gefunden. Balzli hat auch Fälle recherchiert, wo die Treuhänder nach dem Kriege die Konten abräumten. Im Normalfall haben sich die Banken – auf der gesetzlichen Grundlage des Bankgeheimnisses – so verhalten, als seien die Opfer des Holocaust vollwertige Mitglieder einer funktionierenden bürgerlichen Gesellschaft. Balzli:

Man hat die historische Komponente nie ins Kalkül einbezogen. Man hat auch nicht den Holocaust speziell bewertet, man hat einfach immer gesagt: Nachrichtenlose Vermögen – das ist kein Problem, die Bank behält das Geld solange, bis der kommt, dem es gehört.

Wenn keiner kommt, gehört das Geld immer der Bank. Und wenn die Erben die anonyme Kontonummer, den Phantasienamen, den Strohmann oder den Treuhänder nicht nennen können, und wenn sie die Eigentums- und Erbschaftsverhältnisse nicht zweifelsfrei schriftlich belegen können, dann gehört das Geld der Bank.

Das ist die dunkle Seite des Schweizer Bankgeheimnisses. Was der Sicherheit der Verfolgten dienen sollte, wurde zur Falle. Balzlis Recherchen zeigen, daß es nicht nur um Raubgold und Konten geht. In den 30er Jahren hatten Schweizer Lebensversicherer ihre Filialen in ganz Europa. Sie warben damit, daß eine Police auf Schweizer Franken in diesen gefährlichen Zeiten sicherer sei als in jeder anderen Währung. Viele zehntausend europäische Juden schlossen bei der Winterthur, der Basler und der Züricher ihre Lebensversicherungen ab.

Enteignete Versicherungspolicen, geraubte Wertpapiere

Auch wenn der Erfüllungsort der Versicherung Basel oder Zürich war, lieferten die Versicherungen die Policen nach NS-Gesetz an den NS-Staat aus. Balzli:

Als die Deportationen angefangen haben, wurden die Juden enteignet. Diese Policen wurden von der Schweizer Lebensversicherungen ans Finanzamt abgeliefert, und das eigentlich in allen Fällen ohne Widerstand. Man hat bestens zusammengearbeitet.

Beat Balzli hat bei seinen Recherchen gefunden, daß zu den geraubten Vermögenswerten auch Wertpapiere gehören. In seinem gerade erschienenen Buch Treuhänder des Reichs hat Balzli zahlreiche Dokumente dazu veröffentlicht.

Nationalsozialistische "Devisenschutz-Kommandos" spürten in den besetzten Ländern auch Aktien, Staatsobligationen und andere Wertpapiere auf. An der Züricher Börse wurde deshalb die sogenannte Affidavit-Regelung eingeführt. Der Verkäufer mußte eine Bescheinigung beibringen, daß das Wertpapier schon vor Kriegsbeginn in Schweizer Besitz war, also kein Raubgut sein konnte. Balzli:

Und wenn man nicht so ein Affidavit hatte, war der Preis sehr tief, logischerweise. Hehlergut hat immer einen tieferen Preis als reguläres Gut. Folglich haben die Banken einfach die Affidavits gefälscht und dann einfach bestätigt, daß das schon vor dem Kriegsbeginn in Schweizer Besitz war, so daß sie diese Papiere an der Börse verkauft und damit einen Riesengewinn gemacht haben.

Die Banken kauften die geraubten Wertpapiere zum Hehlerpreis auf und bildeten regelrechte Fälscherringe. Dazu gehörten renommierte Banken wie die Bank Vontobel und der Schweizerische Bankverein.

Schweizerische Arisierungs-Gewinnler

Die Akten, die Wachmann Christoph Meili aus dem Shredderraum der Schweizerischen Bankgesellschaft holte, haben mit einer weiteren Seite der profitablen Geschäftsbeziehungen zwischen der Schweiz und NS-Deutschland zu tun. Die großen Medien der Schweiz haben viel über den "zweifelhaften Helden" Meili berichtet, aber kaum etwas über den Inhalt der von ihm gefundenen Akten. Jean Ziegler, der international bekannteste Bankenkritiker der Schweiz, Soziologieprofessor und Mitglied des Berner Parlaments, weist auf diesen Inhalt hin:

Das waren Dokumente von arisierten Immobilien in der besten Geschäftslage in Berlin. Und die gehören heute immer noch – das ist ja der Skandal – der größten Schweizer Bank, der Schweizerischen Bankgesellschaft.

Schweizer Unternehmen haben zahlreiche enteignete jüdische Unternehmen billig aufgekauft. Vor allem in Deutschland und Österreich gehörten Schweizer zu den Arisierungsgewinnlern. Zum Beispiel der bekannte Schuhkonzern Bally. Der Eigentümer Iwan Bally, ein Politiker der Schweizerischen Freisinnigen Partei, hatte gute Beziehungen zum Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS und damit schnellen Zugriff. Ziegler:

Zu Spottpreisen haben die am Kurfürstendamm in Berlin – das Geschäft gehört heute immer noch Bally – das Schuhgeschäft von einer jüdischen Familie übernommen. Dann wurde in München, Wien und so weiter Schuhgeschäfte enteignet, den jüdischen Eignern einfach gestohlen und den Ballys überschrieben. Und so wurde aus Bally, einem mittleren Unternehmen aus dem Kanton Solothurn, ein multinationales europäisches Unternehmen.

Ein anderer Arisierungsgewinnler ist das Zigarren- und Tabakunternehmen Villiger aus Luzern. Es übernahm die zwei größten Tabakfirmen in Deutschland. Sie gehörten vor der Enteignung der jüdischen Familie Strauss. Nach dem Kriege klagte die Familie Strauss, die sich in die USA hatte retten können, vor Gericht auf einen angemessenen Kaufpreis. Ziegler:

Der Prozeß hat dann geendet in einem Vergleich zugunsten der Villiger, und die Strauss-Familie ist immer noch enteignet, und die Tabakimportunternehmen und Tabakwarenfabriken der Familie Strauss gehören heute zum Unternehmen der Gebrüder Villiger. Und einer dieser Gebrüder ist heute Finanzminister der Schweizerischen Eidgenossenschaft.

Ein Kapitel, das mit den Arisierungen zusammenhängt, ist in der Schweizer Öffentlichkeit bisher mit einem besonders starken Tabu belegt. Es geht um den Einsatz von KZ-Häftlingen in den arisierten Betrieben. Zum Beispiel bei Maggi, das heute zum Nestle-Konzern gehört. Oder beim Aluminiumkonzern Alusuisse. Ziegler:

Dieser Aluminiumkonzern hat in Süddeutschland Betriebe gehabt, bis heute noch, die in der Kriegsindustrie von Göring außerordentlich wichtig waren, nämlich in Singen und Rheinfelden. Und in Singen und in Rheinfelden, nicht nur, hat die Alusuisse Unglaubliches geleistet für die deutsche Kriegsindustrie, hat dabei nicht nur Millionen verdient, sondern hat auch ukrainische und andere Gastarbeiter – also Gastarbeiter heißt das offiziell –, Sklavenarbeiter von der SS abgekauft.

"Die Schweiz hat sich im Krieg bewundernswert verhalten"

Als die Schweiz sich nach dem Krieg zur Zahlung von 250 Millionen Franken Kompensation verpflichtete, erkannte sie keine Schuld an. Als Bundespräsident Koller 1997 die Einrichtung einer Solidaritätsstiftung mit sieben Milliarden Franken ankündigte, erkannte er ebenfalls keine Schuld an. Die gleichbleibende Begründung lautet:

Die Schweiz war von den Achsenmächten Deutschland und Italien umschlossen. Die Schweiz mußte mit NS-Deutschland zusammenarbeiten, um nicht selbst von der Wehrmacht besetzt zu werden. Die Schweiz hatte das Recht und die Pflicht zum Überleben.

Auf diesem Standpunkt steht auch Christoph Blocher. Er ist Mitglied des Parlaments und Präsident der Schweizerischen Volkspartei, einer der Regierungsparteien. Blocher gilt als Rechtspopulist und als Volkstribun der "schweigenden Mehrheit". Wenn er Reden über die Schweiz im Zweiten Weltkrieg hält, strömen Tausende Schweizer Bürger herbei. Seine Reden werden auf Kassette und Video verbreitet.

Blocher kämpft gegen die Solidaritäts-Stiftung der Regierung. Da die Schweiz sich nicht schuldig gemacht habe, müsse sie auch nicht zahlen:

Es gibt im Handeln von Menschen und von Staaten immer zuerst die Frage: Hat der Mensch einen Auftrag, und hat er diesen Auftrag erfüllt? Das ist das Primäre, das ist das Allerwichtigste. Und für die Schweiz muß man sagen, die Schweizer haben in bewundernswerter Weise den Auftrag – nämlich ein Volk, ein Land durchzubringen, ohne in den Krieg gerissen zu werden – erfüllt. Da ist nun nichts zu wollen, das ist so.

Diese allgemeine Feststellung klingt plausibel. Sie wird auch von der Regierung und den Banken geteilt. Daß die Schweiz in einem lebensbedrohlichen Dilemma stand, sahen auch die Alliierten. Das sehen auch heute Journalisten wie Beat Balzli und Kritiker wie Jean Ziegler. Sie weisen aber darauf hin, daß beispielsweise die Einführung des Judenstempels und die profitablen Hehlerdienste der Schweiz über die erzwungene Kooperation mit NS-Deutschland weit hinausgingen. Doch das sind weder für die offizielle Schweiz noch für Blocher Anlässe zu Schuldeingeständnissen. Blocher:

Daß in einer so schwierigen Zeit mit so schwierigen Entscheiden auch da und dort Fehlentscheide getroffen werden, das ist unvermeidlich. Daß in einer solchen Situation auch einzelne Leute Geschäfte machen, die sie nicht machen sollten, ist unvermeidlich. Das ist der Lauf des Lebens. Das ist heute so, das war früher so, und das ist in Kriegszeiten so.

"Business as usual" also. Von "business" versteht Christoph Blocher eine Menge. Er ist Präsident der Emschemie, eines weltweit tätigen Chemieunternehmens mit Zentrale in der Schweiz, und Großaktionär vieler Schweizer Unternehmen. Der milliardenschwere Unternehmer hat die Dienste der Schweiz für die NS-Kriegswirtschaft genau nachgerechnet. Wo vielleicht jenseits von "business as usual" noch der Schatten einer Schuld auftauchen könnte, da rechnet Blocher die Größenordnung herunter:

Sie können jetzt Hypothesen aufstellen, so viel Sie wollen. Aber daß die Schweiz der Bankier der Nazis gewesen wäre, das ist übertrieben. Die Schweiz war damals auch noch nicht ein solcher Bankenplatz wie heute ... Die Schweiz hatte praktisch keine Goldreserve mehr. Sie war angewiesen, Goldreserven zu beschaffen. Sie hat sie von Deutschland erworben. Aber in der Größenordnung 1,7 Milliarden, das sind keine substantiellen Dinge.

Die Alliierten und Kritiker wie Jean Ziegler haben behauptet, die Schweizer Waffenlieferungen an die Wehrmacht hätten den Krieg verlängert, um Monate, vielleicht um Jahre. Auch hier hat Blocher, so sagt er, genau nachgerechnet. Er fand: Die Behauptungen sind übertrieben.

Ich bin dazu gekommen: Wenn man sagt, man hätte den Krieg dadurch verlängert, dann wären es etwa vier oder fünf Tage gewesen.

Zaghafte Gewissenserforschung im Verband der Maschinenindustrie

Und dieser kleine Beitrag der kleinen Schweiz ist die Vorstufe dafür, daß er eigentlich so klein war, daß er auch vernachlässigt werden kann. Und daß deshalb auf jeden Fall keinerlei Schuld einzugestehen ist. Blochers Ansichten unterscheiden sich nicht von denen der sonstigen Schweizer Wirtschaft – soweit sie sich überhaupt öffentlich mit dem Thema befaßt. Als einziger Wirtschaftsverband hat sich bisher der Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinenindustrie (ASM) mit seiner Geschichte befaßt. Zur Maschinenindustrie gehört auch die Rüstungsindustrie.

Der vom ASM beauftragte Historiker Jan Vonder Mühli kommt in seiner Studie über die Schweizer Maschinenindustrie im Zweiten Weltkrieg zu einem differenzierten Ergebnis. Da klingen neue Einsichten und Wertungen durch:

Erst der Sieg der Alliierten am 7. Mai 1945 bereinigte die aus heutiger Perspektive unverständlich lange Verbundenheit mit dem Deutschen Reich. Das anhaltende schweizerische Entgegenkommen ließ sich nicht mehr mit der existenziellen Überlebensstrategie begründen.

Vonder Mühli erklärt das Entgegenkommen der Schweizer Maschinenindustrie mit innerschweizerischen Konflikten. Die Arbeitgeber wollten Forderungen der Gewerkschaften abwehren:

Das Gespenst einer sozialistischen Revolution verleitete den Arbeitgeberverband der Schweizer Maschinenindustrie zu Zahlungen an Gruppen und Presseerzeugnisse, die am rechten Rand des politischen Spektrums anzusiedeln waren. Dazu gehörten rein antikommunistische Organisationen und nationalistische Gruppen, die teilweise auch antisemitisches Gedankengut verbreiteten.

Mit namhaften Beträgen unterstützte der ASM zum Beispiel die Schweizerische Mittelpresse. Sie hatte Verbindungen zum Schweizerischen Arbeitgeberverband wie zur SS. Sie verbreitete arbeitgeberfreundliche und fremdenfeindliche Artikel.

Mit Vonder Mühli darf über seine Studie kein Interview geführt werden. Der ASM möchte das nicht. Nur der Pressesprecher Heinrich Christen darf sich äußern. Er beschränkt sich auf die Aussagen zum Umfang der Lieferungen. Vonder Mühli hat ausgerechnet, daß die Schweizer Rüstungslieferungen nur 0,5 Prozent aller deutschen Rüstungsgüter ausgemacht haben. Christen:

Die Lieferungen aus der Schweiz betrugen weniger als ein Prozent. Also vom Volumen her, von der Menge her ist es völlig absurd zu behaupten, die Schweiz hätte wesentlich dazu beigetragen, den Krieg zu verlängern. Ob es jetzt ein Prozent mehr oder weniger sind – das reicht beides nicht zur Kriegsverlängerung.

Heinrich Christen betont aber, daß er Jahrgang 1965 ist und in der Schuldanerkenntnis persönlich weiter gehen möchte als die ältere Generation. Doch dem sind Grenzen gesetzt. Dabei ist zu bedenken, daß eine vergleichbare Vergangenheitserfoschung, auch wenn sie so zögerlich ist wie bei der Maschinen- und Rüstungsindustrie, bei Versicherungen, Banken, bei Nahrungs- und Chemieindustrie noch nicht einmal begonnen wurde. Christen:

Das ist sehr schwierig in der Schweiz, das muß man so sehen. Weil für die ältere, die alte Generation, die damals aktiv dabei war, ist das natürlich zum Teil sehr brutal, was jetzt aufbricht und was jetzt diskutiert wird. Und da gibt es sehr viel Abwehr und sehr viel Negatives, also es ist ein schwieriger Prozeß.

Heinrich Christen aus der Generation der 30jährigen will es sich nicht leicht machen. Er möchte – wie viele seines Alters – die Geschichte der Schweiz nicht so verdrängen wie die ältere Generation. Doch die "ältere Generation" als einheitliche Verdrängungsgemeinschaft ist selbst ein Mythos. Wie in Deutschland übrigens auch. Die Kriegsgeneration war keineswegs einheitlich antisemitisch. Viele Schweizer Bürger haben jüdischen Flüchtlingen geholfen. Der St. Galler Polizeihauptmann Grüninger stand nicht allein.

Offizielle Verdrängung nach 1945

Die Verdrängung nach dem Kriege war keineswegs die spontane Reaktion einer einheitlich handelnden Generation. Die meisten Schweizer haben im Kriege aufgrund der strengen Pressezensur nichts über die Geschäfte mit NS-Deutschland erfahren. Die Bevölkerung wurde in der Illusion gewiegt, die Kampfbereitschaft der Schweizer Armee in den Bergen habe die Invasion der Schweiz verhindert.

Die Verdrängung wurde vor allem von den Tätern selbst geleistet. Das zeigte sich zum Beispiel bei einschlägigen Gerichtsverfahren. Nach 1945 klagten Juden auf Rückgabe geraubter Vermögen. Beat Balzli hat die Akten solcher Gerichtsverfahren durchgesehen:

Es gab einen sogenannten Raubgutbeschluß, so hieß das. Da konnten Ausländer in der Schweiz auf Rückgabe von Raubgütern klagen, wenn das Raubgut noch in der Schweiz war, vor dem Bundesgericht, wenn man beweisen konnte, daß einem das Gut gehörte. Und da ging es vor allem um diese Wertpapiere, die während des Krieges zu Tausenden in die Schweiz kamen, da wurden ein paar Prozesse durchgezogen.

Anfangs ging das Bundesgericht davon aus, daß die Banken über die Herkunft der geraubten Wertpapiere Bescheid wußten. Doch unter dem Druck der Bankenlobby änderte sich die Rechtsprechung. Die Banken wurden für unschuldig erklärt, in moralischer wie in finanzieller Hinsicht. Balzli:

Mit der Zeit nahm der Druck der Bankenlobby so stark zu, daß das Bundesgericht völlig umkippte. Die Regelung war die: Wird die Bank vor Gericht als gutgläubiger Käufer anerkannt, dann bekommt zwar das Opfer das Geld zurück, aber die Entschädigung wird von der Eidgenossenschaft, vom Bund, gezahlt und nicht von der Bank! Das war naturlich die Superlative des Grotesken, daß der Bund für die Hehlergeschäfte der Schweizer Großbanken einstand!

Die Schweizer Regierung spielte trotz besseren Wissens mit. Balzli:

Der Bundesrat hatte selber Dokumente, daß die Großbanken Affidavits gefälscht hatten und wirklich die ganze Palette von kriminellen Handlungen durchgezogen hatten. Der Bundesrichter hat einfach auf taub gestellt und wollte nichts davon wissen.

Eine wichtige Gruppe der Treuhänder waren Rechtsanwälte. Sie verwalteten nicht nur die Vermögen von Opfern, sondern auch von zahlreichen NS-Prominenten und deutschen Unternehmen. Nach dem Kriege wurden die Rechtsanwälte von der Schweizer Regierung aufgefordert, diese Vermögen anzuzeigen. Doch der Anwaltsverband stellte sich quer. Im September 1946 schrieb er der Regierung:

Der Schweizerische Anwaltsverein sieht sich zu unserem Bedauern nicht in der Lage, Ihren Wünschen zu entsprechen. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß solche Fragen eine Aufforderung zur Verletzung des Berufsgeheimnisses darstellen würden, die gemäß Strafgesetzbuch Artikel 321 strafbar ist und die daher von unseren Mitgliedern unseres Erachtens mit Recht abgelehnt würde.

Damit gab sich die Schweizer Regierung zufrieden. Das war auch so bei den Arisierungen, dem Vermögen der Holocaust-Opfer, den Goldgeschäften der Nationalbank und der Privatbanken, den Rüstungslieferungen usw. Bereits Ende der 40er Jahre war die Geschichte der Schweiz im Zweiten Weltkrieg verdrängt.

Die Kriegsgeschäfte des Rot-Kreuz-Präsidenten

Die Verdrängung betraf auch den moralisch zentralen Punkt des Schweizer Selbstverständnisses: Die humanitäre Tradition. Dafür steht vor allem das Rote Kreuz. Es wurde in der Schweiz gegründet und hat hier nach wie vor seinen internationalen Sitz.

Die Schweizerische Kreditanstalt, die Winterthur-Versicherung, einige Metallunternehmen und die Schweizerische Regierung finanzierten vier Schweizer Arztemissionen an die Ostfront. Sie standen unter dem Patronat des Schweizerischen Roten Kreuzes. Missionschef Dr. Eugen Bircher wollte einen Beitrag zur Bekämpfung des Bolschewismus leisten. Die Missionen waren dem deutschen Militärstrafrecht unterstellt. Sie durften keine russischen und polnischen Verwundeten betreuen, auch keine Zivilisten. Auf der Armbinde prangte neben dem Roten Kreuz das Hakenkreuz.

Bei der zweiten Mission grüßte der Schweizer Arzt Max Kneubühler nicht, wie vorgeschrieben, mit dem Hitlergruß. Kneubühler unterrichtete seine Regierung in Bern über die Existenz von Konzentrationslagern und über Geiselerschießungen. Doch die Regierung verbot dem Arzt die weitere Berichterstattung und rüffelte ihn:

Sie haben im Ausland dem guten Ruf der Schweiz geschadet. Ihr Benehmen war eine Schande.

Das Schweizerische Rote Kreuz untergrub damit seine Neutralität und den humanitären Auftrag. So verfuhr auch das Internationale Rote Kreuz. Alle Mitglieder im Internationalen Komitee des Roten Kreuzes waren Schweizer. Zum Beispiel Professor Max Huber. Er war damals der angesehenste Völkerrechtler der Schweiz. Von 1928 bis 1944 war er Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz. Das war jedoch nur die eine Seite von Professor Huber.

Gleichzeitig war er Mitglied im Verwaltungsrat der größten Schweizer Waffenfabrik Bührle-Oerlikon. Sie verkaufte Fliegerabwehrgeschütze und Munition an Deutschland. Huber war auch Präsident von Alusuisse, also jenes Unternehmens, das KZ-Arbeiter beschäftigte. Rotes Kreuz und Ausbeutung von KZ-Arbeitern sind aber wohl kaum vereinbar, so Jean Ziegler:

Dieser Huber ist also die Inkarnation der helvetischen Verlogenheit. Einerseits Präsident des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz, andererseits Kriegsgewinnler, Lakai der deutschen Kriegswirtschaft, millionenschwer, und sieht da keinen Gegensatz, das ist ja das Fürchterliche.

Das Internationale Rote Kreuz hatte Informationen über die Konzentrationslager und den Holocaust. Huber aber sorgte dafür, daß das Internationale Rote Kreuz die Informationen geheimhielt und keinen Appell gegen den Holocaust verabschiedete. Darin wurde er von anderen Schweizer Mitgliedern des Komitees unterstützt, von Regierungschef Philipp Etter und von Carl Jacob Burckhardt.

Auch nach dem Kriege wurde dieses Verhalten von der offiziellen Schweiz nicht in Frage gestellt. Das Unternehmen Alusuisse hat die Beschäftigung von KZ-Arbeitern nicht bedauert. Es hat keine Entschädigung an überlebende KZ-Arbeiter geleistet. Huber gilt weiter als Repräsentant der humanitären Tradition der Schweiz. Ziegler:

Er ist in Ehren gestorben, kein Mensch hat ihn je zur Rechenschaft gezogen, und er ist nur einer von Hunderten, Tausenden vielleicht, dieser verlogenen Herrschaftsträger der Schweiz.

Die bis heute wiederholte Begründung für das Verhalten der Schweiz im Zweiten Weltkrieg lautet: Hätten wir nicht mit Hitler-Deutschland zusammengearbeitet, dann hätte die Wehrmacht das Land besetzt. Wir hatten das Recht und die Pflicht zum Überleben. Deshalb haben wir uns angepaßt. Wenn dies zuträfe, dann wäre aber die Verdrängung nach dem Kriege nicht nötig gewesen. Dann hätte sich das Verhalten nach dem Kriege ändern müssen. Welchen Grund gibt es für den Antisemitismus und für die Hehlergeschäfte von heute?

...

Die Westdeutsche Landesbank und ihre Schweizer Filiale

Am 3. September 1996 begann die größte Bankendurchsuchung der deutschen Geschichte: 598 Steuerfahnder, Kriminalbeamte und Staatsanwälte durchkämmten die Zentrale der Westdeutschen Landesbank in Düsseldorf und 13 Filialen im Bundesgebiet. Verdacht: Kunden der WestLB haben über die Schweiz und über Luxemburg Steuern hinterzogen, die WestLB hat mitgeholfen. Nach der Durchsuchung gaben die Staatsanwälte bekannt:

Kriminelle Energie bis hinauf in den Vorstand.

Weil die Fahnder auf Querverbindungen zu den Sparkassen stießen, wurden bis Dezember 1997 noch Dutzende von örtlichen Sparkassen durchsucht.

Hunderttausende Belege werden seitdem ausgewertet. Bisher steht fest: Für 20.000 Kunden – 18.000 davon aus den Sparkassen – hat die WestLB über ihre Korrespondenzkonten verschlüsselte Geldanlagen insbesondere nach Luxemburg und in die Schweiz, aber auch z.B. nach Österreich und Liechtenstein geleitet. Durch Codenamen und Zahlenfolgen wurden die Einzahler anonymisiert. Inzwischen haben die Finanzbeamten 8000 Kunden enttarnt, d.h. die anonymen Überweisungen konnten Steuerpflichtigen mit Namen und Adresse zugeordnet werden. Etwa 2000 Kunden haben Selbstanzeige erstattet.

Wenn ein Bankkunde 500.000 DM unter "Schneewittchen" oder unter Nummer 8765432 nach Luxemburg überweist, gibt es dafür keinen banktechnischen, sondern nur einen Grund: Steuerhinterziehung. Nummernkonten und Konten unter Phantasienamen sind in Deutschland verboten. Aber WestLB und Sparkassen haben wie andere Banken solche Techniken bereitgestellt. 1993 wurde die Zinsabschlagsteuer eingeführt – 1994 bis 1996 machten übrigens die Bilanzsummen der WestLB-Töchter in der Schweiz und in Luxemburg die größten Sprünge nach oben ...

Von 1993 bis 1996 hätten nach der bekannten angelegten Geldmenge etwa 125 Milliarden DM Zinsabschlagsteuer in die Staatskasse kommen müssen – es waren nur 50 Milliarden. Wie die CDU-Landtagsfraktion in einem Antrag vom November 1997 ausgerechnet hat, entfallen davon auf den Haushalt von Nordrhein-Westfalen 6,5 Milliarden DM Steuerausfälle.

Die WestLB gehört der öffentlichen Hand, mehrheitlich dem Land NRW. WestLB und Sparkassen unterliegen als öffentlich-rechtliche Geldinstitute laut Sparkassengesetz der staatlichen Aufsicht. Doch die funktioniert nicht. Ausgeübt werden müßte sie vom Wirtschaftsminister und Finanzminister des Landes NRW. Die sitzen aber zugleich im Verwaltungsrat. Und wenn einer von ihnen es eilig hat, vom Morgentermin beim Daimler-Vorstand in Stuttgart zur Kabinettsitzung nach Düsseldorf zu kommen, dann stellt die WestLB schon mal großzügig einen ihrer Firmenjets zur Verfügung.

Service mit Liechtensteiner Stiftungen

Die staatlichen Aufseher hätten bei der WestLB so manches zu überprüfen. Die WestLB Schweiz in Zürich z.B. bietet "Liechtenstein-Stiftungen" an, die WestLB Luxemburg wirbt öffentlich für die Einrichtung von Nummernkonten (Gebühr: 600 DM pro Jahr). Das ist nach jeweiligen Landesgesetzen "legal", ermöglicht aber die Steuerhinterziehung. Regierungsdirektor Hans-Joachim Hesse von der Oberfinanzdirektion Düsseldorf:

Warum Luxemburg und die Schweiz? Beide Staaten haben ein sehr starkes Bankgeheimnis. Es gibt keine Amts- und Rechtshilfe in Bankangelegenheiten.

Davor verschloß Staatssekretär Ernst Gerlach vom NRW-Finanzministerium, zugleich Mitglied des WestLB-Verwaltungsrates, kräftig die Augen:

Die Geschäftsführung hat uns dargelegt, daß es nur legale Steuergestaltungen gegeben hat, die die Bank im internationalen Wettbewerb mit anderen Geschäftsbanken natürlich auch zur Verfügung stellt.

Der nordrhein-westfälische Finanzminister, Heinz Schleußer, Mitglied des Verwaltungsrates, stritt ab, jemals davon gehört zu haben, daß die WestLB Schweiz für Liechtensteiner Stiftungen wirbt. Auch die Vorlage des Geschäftsberichtes ("Unsere Dienstleistungen: Liechtenstein-Stiftungen ..."), in dem das schwarz auf weiß gedruckt steht, brachte den Finanzminister nicht vom Leugnen ab.

Gegen 42 Bankmitarbeiter wird wegen des Verdachts auf Beihilfe zur Steuerhinterziehung ermittelt. Hier sind die Ermittlungen besonders schwierig, weil die Steuerfahnder bei ihren Durchsuchungen der WestLB eine "klinisch gereinigte Bank vorgefunden" haben, so ein Ermittler. Die WestLB hatte zwei Jahre Zeit, sich auf die Durchsuchung vorzubereiten. Und Aufseher Schleußer ist zugleich Vorgesetzter der Steuerfahnder.

Die WestLB ist übrigens nicht nur im Lande Nordrhein-Westfalen tätig, sondern auch in Baden-Württemberg, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Hamburg und Sachsen. Überall dort nimmt die staatliche Aufsicht ebenfalls hin, daß die NRW-Staatsbank an der Ausplünderung staatlicher Haushalte beteiligt ist.

In den letzten Jahren hat die WestLB im Raum Asien/Pazifik eine "atemberaubende Dynamik" gesehen und in Korea usw. freigiebig Kredite vergeben – Gesamtsumme 10 Milliarden DM. In New York hat sich die WestLB nun einer Kreditstreckungsvereinbarung mehrerer Banken anschließen müssen. Wie hoch die Verluste sind, ist noch unklar. Aber die Staatsbank wird die Verluste steuermindernd ansetzen wollen ... Es deutet einiges darauf hin, daß es sich für die Politik in NRW lohnen würde, den ausgelaugten Garzweiler-Konflikt ruhen zu lassen und sich einmal gründlich mit der WestLB zu befassen.

Die WestLB Schweiz AG

An der WestLB Schweiz sind mehrere deutsche Landesbanken beteiligt: WestLB (Düsseldorf) mit 67,5%, Südwestdeutsche Landesbank (Stuttgart) mit 22,5% und die Landesbank Rheinland-Pfalz (Mainz) mit 10%.

Die Bank hat 70 Beschäftigte. Der Verwaltungsrat ist deutsch-schweizerisch zusammengesetzt: Hans-Peter Sättele, Düsseldorf (Präsident); Rolf Limbach, Stuttgart (Vizepräsident); Peter Bosshard und Martin Escher (Zürich) usw. Das ausgewiesene Eigenkapital beträgt 72,6 Millionen Schweizer Franken, die Bilanzsumme 1,148 Milliarden Franken. Die Bilanzsumme wächst gegenwärtig mit 10% im Jahr.

Hauptgeschäftsfeld ist die Anlageberatung und Vermögensverwaltung. "Die breite, vorwiegend internationale Streuung der Anlagen der Privatkunden ermöglichte auch 1996 gute bis sehr gute Ergebnisse." Die Haupteinnamequelle sind Depot-, Treuhand- und Verwaltungsgebühren.

Die WestLB Schweiz AG ist zu 100 Prozent an folgenden Unternehmen beteiligt:

  • FORADADA Warenhandels-, Treuhand- & Finanz AG, Zürich
  • KA Kredit und Außenhandel AG, Zürich.

WestLB: Der Weltkonzern

Die Westdeutsche Landesbank ist ein öffentlich-rechtliches Geldinstitut. Am Grundkapital sind das Land Nordrhein-Westfalen mit 43,2% sowie der Rheinische und der Westfälisch-Lippische Sparkassen- und Giroverband mit je 16,7% und die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe mit je 11,7% beteiligt. Sie sind die Gewährträger und haften unbegrenzt. Laut Sparkassengesetz üben Wirtschafts- und Finanzministerium des Landes NRW die Staats-, Rechts- und Fachaufsicht aus.Wirtschaftsminister und Finanzminister sitzen ebenso im Verwaltungsrat wie der CDU-Fraktionsvorsitzende.

Die WestLB ist – wie andere Landesbanken auch – Staatsbank, Zentralbank der Sparkassen und Geschäftsbank. In Verwaltungsrat und Beiräten sind 163 Landesminister, Bürgermeister, Regierungspräsidenten, Oberstadtdirektoren, Politiker usw. eingebunden und erhalten 2,3 Mio DM Tantiemen pro Jahr (1996). Mit einer Bilanzsumme von 471 Milliarden DM ist die Westdeutsche Landesbank die fünftgrößte deutsche Bank. Sie ist längst eine Großbank wie andere, die Rechtsaufsicht durch das Land funktioniert nicht. In 35 Staaten unterhält sie Tochtergesellschaften und Niederlassungen, in Zürich und Tokio ebenso wie in London, Moskau und Sao Paulo, aber auch in wichtigen Finanzoasen wie Cayman Islands, Luxemburg, Dublin und Curacao.

Die WestLB hat ein vielfältiges Beteiligungsgeflecht aufgebaut. Dazu gehören die Landesbanken Rheinland-Pfalz (37,5%), Schleswig-Holstein (39,9%) und Hamburg (49,5%) sowie Bank Austria (5,9%), Deutsche Außenhandelsbank (100%) und viele andere. Westlotto und die Westdeutschen Spielbanken gehören dazu, Tourismus (Thomas Cook, LTU, TUT), gewerbliche Unternehmen (Deutsche Babcock, Preussag, VEW, Metro, Krupp-Hoesch) sowie zahlreiche Immobilien-, Beteiligungs- und kommunale Versorgungsunternehmen: Zusammen sind dies 347 Unternehmen.

Die Staatsbank von NRW hat ersten Zugriff auf kommunale Großprojekte, z.B. bei "Privatisierungen". So ist sie beispielseise Konsortialführer bei Milliardenkrediten für Müllverbrennungsöfen. Die WestLB achtet dabei naturgemäß mehr auf möglichst hohe Kredite als auf günstige Müllgebühren.

Nummernkonto und Bankgeheimnis als Falle

Gewinner und Verlierer des Schweizer Bankgeheimnisses

Die Schweizer Bankiersvereinigung veröffentlichte Ende Juli 1997 in 27 Ländern eine Liste mit 1872 Namen – Namen von Personen, die vor 1945 in der Schweiz ein Konto eingerichtet, sich aber danach nicht mehr gemeldet haben. Sie oder ihre Erben sollen nun gesucht werden. Damit dokumentieren die Banken auch, daß sie während fünf Jahrzehnten nicht von sich aus nach den Kontoinhabern gesucht haben. Bei der Vorstellung der Namensliste sprach der Vorsitzende der Schweizerischen Bankiersvereinigung, Georg Krayer, von beschämendem Verhalten:

Es gibt kein Feigenblatt, das groß genug wäre, um die Unterlassungen einiger Schweizer Banken im Zusammenhang mit den Holocaust-Vermögen zu decken.

Doch der bisherige Umgang von Banken und Regierung der Schweiz mit den "nachrichtenlosen Konten" besteht keineswegs aus "Unterlassungen". Er war konform mit den rechtlichen Bestimmungen des Schweizer Bankgeheimnisses. Seit Jahrzehnten wird es zwar international diskutiert, aber seine Mechanismen sind in der Öffentlichkeit kaum bekannt. Es ist ein historisch über einen langen Zeitraum gewachsenes und kompliziertes Konstrukt und nur im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen und politischen Verfassung der Alpenrepublik verständlich.

"Unser Rohstoff ist das fremde Geld – woher immer es auch kommt"

Die älteste Demokratie der Welt verfügt über so gut wie keine Rohstoffe. Trotzdem gehört der durchschnittliche Lebensstandard der Schweizer Bevölkerung seit den 40er Jahren weltweit in die Spitzengruppe. Aus der Herstellung und dem Export von Uhren, Käse, Schokolade und Birchermüsli allein ist das kaum erklärbar. Für den bisher bekanntesten Bankenkritiker der Schweiz, Jean Ziegler, Soziologieprofessor und Mitglied des Berner Parlaments, liegt die Erklärung im Umgang mit dem Geld:

Wir haben keine Rohstoffe. Wir sind ein bitterarmes Land, ganz klein, 42.000 Quadratkilometer, davon nur 60 Prozent bewohnbar. Unser Rohstoff ist das fremde Geld. Das Geld, woher immer es kommt.

Das fremde Geld kam in großen Strömen bereits seit dem 17. Jahrhundert. Zuerst war es das Geld von Handwerkern und Bürgerlichen, Hugenotten, die im absolutistischen Frankreich verfolgt wurden. Danach waren es die französischen Adligen und das Königshaus der Bourbonen, die während der Revolution Gelder in die Schweiz retteten. Im 19. Jahrhundert und Anfang des 20. Jahrhunderts kamen politisch Verfolgte, aber auch Unternehmer aus vielen europäischen Ländern in die Schweiz. Es waren über lange Zeit die Fluchtgelder aller Art, die in die Schweiz strömten: Von Opfern und Tätern, von Armen und Reichen, von Arbeitern und Unternehmern, von Demokraten, Königen und Diktatoren. In den 30er und 40er Jahren des 20. Jahrhunderts waren es dann die Gelder von Juden und gleichzeitig von NS-Prominenz und deutschen Tarnunternehmen, darunter auch SS-Unternehmen.

Die Schweizer Bankiers verstanden als gute Calvinisten die Geldströme als von Gott gesandt und ihr Tun als gottgefällig. Ziegler:

Die Schweizer Banken sind ideologisch bestens gerüstet, glauben an die calvinistische Prädestinationslehre, daß nämlich alles Gnade ist und daß sich Gnade ausdrückt durch äußeren Reichtum. Wenn jemand Geld in die Bank bringt und sich als Verfolgter ausgibt, ist es gottgefällig, ihm mit Nummernkonto und Bankgeheimnis beizustehen.

In keiner Verfassung der Welt wird die Privatsphäre des Individuums so stark geschützt wie in der ältesten Demokratie der Welt. Zur Privatsphäre gehören Gesundheitszustand und Familienverhältnisse, vor allem aber alle finanziellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Bankgeheimnis und Nummernkonto sind nur die bekanntesten Verkörperungen dieser dreihundertjährigen Tradition. Zur geschützten Privatsphäre gehören auch alle Steuerangelegenheiten. Die Schweizer Gesetze gehen weit über das hinaus, was man in Deutschland oder anderen westlichen Demokratien als Steuergeheimnis kennt. In der Schweiz ist Steuerhinterziehung nicht strafbar. Im Schweizerischen Strafgesetzbuch sucht man diesen Straftatbestand vergebens. Die Finanzämter dürfen von den Banken keine Auskünfte verlangen.

Daß Steuerfahnder wie in Deutschland beim Verdacht auf Steuerhinterziehung Banken durchsuchen – das ist in der Schweiz noch nie geschehen und völlig undenkbar. Steuerhinterziehung ist nur ein "Administrativdelikt", das von der Steuerbehörde selbst geahndet wird. Die Steuerbehörden der Schweiz ahnden Steuerhinterziehung aber so gut wie nie, da sie ohne die Mithilfe der Banken kaum an die wichtigen Informationen herankommen. Das gilt für die Bürger der Eidgenossenschaft selbst – und noch viel mehr für ausländische Bankkunden. Aus diesem Umstand haben die Schweizer Banken mit der Zeit einen einträglichen Geschäftszweig entwickelt: Beihilfe zur Steuerhinterziehung – nach Schweizer Recht nicht strafbar. Weil das so ist, gewähren die Schweizerischen Behörden auch keine Rechtshilfe an die Finanzbehörden anderer Länder.

1934: Das Bankgeheimnis erhält Gesetzesrang

Mit der Gründung demokratischer Staaten nach dem Ersten Weltkrieg wuchs die einschlägige Kundschaft schlagartig an. In den Demokratien drohte den großen Vermögen in der Regel eine höhere Besteuerung. Gleichzeitig nahm in den 20er Jahren der Druck auf die Schweizer Volkswirtschaft wegen Arbeitslosigkeit und Wirtschaftkrise zu. Vermögende Privatanleger aus ganz Europa waren gern gesehen. Hier beginnt die Geschichte des Schweizer Bankgeheimnisses in seiner gegenwärtig noch gültigen Form.

Im Jahre 1932 veröffentlichte in Paris der sozialistische Abgeordnete Fabien Albertin eine Liste prominenter Franzosen, darunter Minister, hohe Mitglieder des Militärs und der Kirche. Sie unterhielten bei Schweizer Banken geheime Konten, um Steuern zu hinterziehen. Albertin behauptete, er habe die Liste von Schweizer Bankangestellten bekommen. Die französische Polizei durchsuchte deshalb die Niederlassung der Basler Handelsbank in Paris. Ein gewaltiger Skandal erschütterte die französische Republik. Die französischen Behörden verlangten von der Basler Handelsbank weitere Unterlagen aus der Schweizer Zentrale. Es kam zu einer diplomatischen Krise. Die Bank und der Schweizer Bundesrat verweigerten jegliche Rechtshilfe.

Statt dessen wurde im Schweizer Parlament ein neues Bankengesetz vorbereitet und am 8. November 1934 verabschiedet. Darin wurde die jahrhundertealte Praxis des Bankgeheimnisses in Gesetzesrang erhoben. Gleichzeitig wurde sein Bruch unter Strafe gestellt. Im Artikel 47 heißt es:

Wer ein Geheimnis offenbart, das ihm in seiner Eigenschaft als Organ, Angestellter, Beauftragter, Liquidator oder Kommissär einer Bank, als Beobachter der Bankenkommission, als Organ oder Angestellter einer anerkannten Revisionsstelle anvertraut worden ist und wer zu einer solchen Verletzung des Berufsgeheimnisses zu verleiten versucht, wird mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit einer Buße bis zu 20.000 Franken bestraft.

Das Bankengesetz von 1934 wurde keineswegs, wie eine gutmütige Legende will, zum Schutze jüdischer Fluchtgelder gemacht, sondern war die Konsequenz aus dem Steuerhinterziehungsskandal in Frankreich. Es enthält keine Bestimmung, mit der Steuerhinterziehung erschwert oder gar unmöglich gemacht werden soll. Auch Steuerhinterziehung selbst blieb weiter straffrei. Das neue Bankengesetz verschärfte nur den Geheimnisschutz von Bankgeschäften gegenüber Dritten, auch gegenüber dem Staat, und stellte den Bruch unter Strafe. Diese Bestimmungen gelten bis heute. Im Jahre 1971 wurde das Bußgeld von 20.000 auf 50.000 Franken erhöht.

Das Nummernkonto

Neben der Straffreiheit für Steuerhinterziehung spielt ein anderes Element des Bankgeheimnisses eine wichtige Rolle: Das Nummernkonto. Jedes in- und ausländische Individuum ist berechtigt, ein Konto oder ein Depot unter einer Nummer – auch unter einem Phantasienamen, einem Kürzel, auch in Kombination mit einer Nummer – einzurichten. Bei Überweisungen und im Außenverkehr der Bank taucht nur die Nummer auf. Die Personalien des Kontoinhabers sind nur der Leitung der Bank bekannt und werden zentral hinterlegt. Häufig wurde und wird jedoch ein Nummernkonto durch sogenannte Treuhänder eingerichtet. Das sind vor allem Rechtsanwälte und Notare. Sie nehmen das Geld des Klienten in Empfang, treten als Partner der Bank auf, richten das Konto auf ihren eigenen Namen ein, sind die eigentlichen Kontoinhaber und tätigen die Geschäfte.

Solche Treuhänder hießen in den 30er und 40er Jahren noch ganz wertneutral "Strohmänner". Ihre Bedeutung nahm damals auch für die Juden zu, die ihre Vermögen auf Schweizer Konten und Depots sicher unterbringen wollten. Der Wirtschaftsredakteur der Züricher Sonntags-Zeitung, Beat Balzli, ist der Tätigkeit der Strohmänner nachgegangen:

Die Strohmänner haben eine entscheidende Rolle gespielt. Als Juden vor allem ab 1935, 1936 regelmäßig Geld in die Schweiz gebracht haben, haben sie viele Vorsichtsmaßnahmen getroffen. Meistens hat man nichts Schriftliches gemacht. Man wollte einfach keine Spuren hinterlassen. Wer keine Unterlagen hat, ist nicht erpreßbar.

Von einem Nummernkonto wurden und werden keine Kontoauszüge verschickt. Es soll absolut geheim bleiben. Das war damals um so wichtiger, als schwere Devisenvergehen in NS-Deutschland mit dem Tode bestraft werden konnten. Außerdem war den NS-Behörden die Fluchtgeldbewegung in die Schweiz bekannt. Deutsche Devisen- und Steuerfahnder versuchten, nicht selten mit Erfolg, jüdische und andere Vermögen in der Schweiz aufzuspüren. Viele Juden suchten deshalb auch nach vermeintlich sicheren Treuhändern in den Banken selbst. Balzli:

Eine andere Variante war, den Strohmann gleich in der Bank zu suchen. Man hat dem Bankbeamten das Geld gegeben, und der hat auf seinen eigenen Namen ein Konto aufgemacht. Der jüdische Kunde hatte dann nur eine Vollmacht, und selbst diese Vollmacht wurde vielfach nicht aufgeschrieben oder nur mit Geheimzeichen vereinbart, die nur der Bankbeamte kannte.

Wenn dann nach dem Kriege die Erben in der Schweiz vorsprachen, kannten sie meist nur den Namen der Bank, aber nicht die Treuhänder und schon gar nicht die Nummer oder das Geheimzeichen. Wenn der Bank nur der jüdische Name genannt wurde, konnte sie sagen: Wir haben kein Konto auf diesen Namen. Nach dem Kriege hat die Regierung auf ausländischen Druck hin versucht, die Treuhänder zur Offenlegung ihrer Treuhänderschaften zu veranlassen. Das haben beispielsweise die Rechtsanwälte als wichtigste Treuhändergruppe kategorisch abgelehnt. Sie konnten sich mit vollem Recht auf das Berufsgeheimnis berufen – wie das Bankgeheimnis ist es in der Schweiz gesetzlich geschützt. Es soll ebenfalls dem Schutz der Privatsphäre dienen. Der Anwaltsverband konnte deshalb im September 1946 in aller Ruhe der Regierung mitteilen:

Der Schweizerische Anwaltsverein sieht sich zu unserem Bedauern nicht in der Lage, Ihren Wünschen zu entsprechen. Wir stehen auf dem Standpunkt, daß solche Fragen eine Aufforderung zur Verletzung des Berufsgeheimnisses darstellen würden, die gemäß Strafgesetzbuch Artikel 321 strafbar ist und die daher von unseren Mitgliedern unseres Erachtens mit Recht abgelehnt würde.

Es ist dokumentiert – zuletzt in dem Buch Treuhänder des Reichs von Beat Balzli, Zürich 1997 –, wie nach dem Kriege so manche Treuhänder allmählich die ihnen anvertrauten Konten abgeräumt haben. Daraus wird deutlich, daß die jetzt veröffentlichte Liste mit den 1872 Namen die Masse der jüdischen Fluchtgelder gar nicht erfassen kann, denn Nummernkonten und Treuhänder fehlen. Dabei ist bedeutsam, daß in der Regel auf den Nummernkonten die größeren Beträge eingezahlt werden. Während kleinere Einzahlungen meist tatsächlich unter dem richtigen Namen vorgenommen wurden, wurde und wird bei großen Beträgen – in den 30er Jahren ab 100.000 Franken – das Nummernkonto bevorzugt.

Kalte Enteignung der Kontoinhaber

Zum Bankgeheimnis gehört schließlich auch die schwierige Prozedur im Erbfall. Die Bank muß sich an die örtliche Vormundschaftsbehörde wenden. Diese wiederum ernennt einen sogenannten "Beistand". Er soll das Gesamtvermögen eines Verstorbenen verwalten. Kann zwei Jahre nach Errichtung der Beistandschaft der Inhaber des Kontos oder Depots nicht gefunden werden, muß eine "Verschollenheitserklärung" beigebracht werden. Daran sind in der Nachkriegszeit viele jüdische Erben gescheitert. Sie konnten den verlangten Totenschein aus den Konzentrationslagern nicht beibringen. Ebenso war es schwierig bis unmöglich, die nach strengem Schweizer Erbschaftsrecht erforderlichen Urkunden zur Glaubhaftmachung der Erbberechtigung vorzulegen. Während des Holocaust wurden meist keine formvollendeten testamentarischen Verfügungen mit notarieller Beglaubigung nach Schweizer Erbschaftsrecht verfaßt und aufbewahrt.

Das Schweizer Bankgeheimnis soll, so die Theorie, der Sicherheit des Kunden dienen. Doch durch die historischen Umstände wurde und wird das Bankgeheimnis zur Falle. Zahlreiche der Berechtigten wurden nach geltendem Recht und Gesetz praktisch enteignet. Als eigentliche Eigentümer der anvertrauten Vermögenswerte erwiesen sich die Treuhänder und die Banken. Das ist insbesondere dann der Fall, wenn die eigentlich Berechtigten schwach, bedroht, verfolgt, weit weg oder tot sind.

In der Schweiz verfallen Konten ohne Inhaber nicht, wie in anderen Staaten, nach einer gewissen Zeit dem Staat. In der Schweiz gehören die Konten für immer der Bank. Sie kann mit ihnen nach Belieben umgehen. Diese Erfahrung macht seit einiger Zeit auch der Züricher Rechtsanwalt Herbert Winter. Er vertritt 60 Angehörige von Holocaust-Opfern, die ein Konto auf einer Schweizer Bank vermuten. Bisher hat er nach aufwendiger Suche ein einziges Konto aufgespürt. Es enthält noch 8000 Franken.
Winter stieß auf einen selbstherrlichen Umgang der Bank mit dem Konto. In einem Interview mit der Züricher Weltwoche berichtete er:

Dem Guthaben wurde kein Zins angerechnet. Gleichzeitig passierte mit dem Geld allerhand Bizarres. Es gibt für alles Belege, außer für zwei größere Auszahlungen gegen Ende des Krieges. Später hat die Bank ohne Anweisung des Inhabers die nachrichtenlose Einlage in ein Nummernkonto umgewandelt. Das erlaubte ihr auch, mehr Gebühren einzuziehen. Und als 1962 nach nachrichtenlosen Konten gesucht wurde, zog die Bank 100 Franken als Entgelt für Abklärungen ab.

Zum selbstherrlichen Umgang der Banken mit den Konten gehört schließlich die Löschung. Rechtsanwalt Winter weist darauf hin, daß die jetzt veröffentlichte Liste der nachrichtenlosen Konten auch aus diesem Grund so gut wie wertlos ist. Sie enthält nur Konten, die 1995 noch existierten. Winter:

Seit 1939 wurden viele Konten von den Banken gelöscht. Da selbst die offizielle Kommission unter Leitung des ehemaligen US-Notenbankpräsidenten Paul Volcker nur den Auftrag hat, die Archive nach bestehenden Konten zu durchforsten, bleibt sowohl das Schicksal der meisten Konten wie auch das Verhalten der Banken in den letzten 50 Jahren im Dunkeln.

Um welche Größenordnung es sich handeln kann, wird aus einigen spärlichen Einzeldaten von kleineren Banken erahnbar. So hat etwa die Solothurner Kantonalbank die seit zehn Jahren nachrichtenlosen Vermögen auf ein Sammelkonto gebucht. Dabei handelt es sich nach Angaben der Bank um 11.000 Konten und Sparhefte. Die Berner Kantonalbank verfügt nach eigener Aussage noch über 3400 nachrichtenlose Konten und Depots aus der Zeit vor 1945, über deren rechtmäßige Besitzer Ungewißheit besteht. Alle diese nachrichtenlosen Vermögen sind – ebenso wie die Nummernkonten und die von Treuhändern verwalteten bzw. gelöschten Konten – nicht in der nun veröffentlichten Liste der Bankiersvereinigung enthalten. Um die Größenordnung abzuschätzen, ist zu berücksichtigen, daß es in der Schweiz etwa 400 Banken gibt, die schon 1945 bestanden haben.

Wie Banken und Staat das Bankgeheimnis brechen

Nach Schweizer Recht ist die Veröffentlichung der 1872 Namen von Bankkunden ein klarer Bruch des Bankgeheimnisses. Namen von Bankkunden weltweit bekannt zu geben – das ist eine klare Straftat. Deshalb sind nach der Veröffentlichung einige Funktionäre der Bankiersvereinigung zurückgetreten. Diese Verletzung des Bankgeheimnisses ist vergleichsweise harmlos und kann ja "moralisch" durch die gute Absicht gerechtfertigt werden. In der Geschichte – gerade in Krisensituationen – haben Schweizer Banken und Staat das Bankgeheimnis jedoch auch in Situationen gebrochen, wo sie den Kontoinhabern oder Berechtigten erheblichen Schaden bis hin zur Enteignung zugefügt haben.

Deutsche "Devisenschutzkommandos" spürten während des Zweiten Weltkriegs in allen besetzten Ländern insbesondere bei den Juden in- und ausländische Konten, Aktien und andere Wertpapiere auf. Jüdische Unternehmen wurden zwangsenteignet, arisiert. Durch Zwang bis hin zur Folter wurden ihnen Zustimmungs- und Abtretungserklärungen abgepreßt. Wenn deutsche Behörden Schweizer Banken aufforderten, Konten und Wertpapiere jüdischer Verfolgter auf ein Konto der Reichsbank zu überschreiben, ging dies in der Regel ohne Probleme vonstatten.

Die Schweizer Nationalbank kannte zwar seit 1934 das Problem erpreßter Vollmachten, aber die Schweizer Banken zogen sich auf die Position zurück, einem schriftlichen Dokument könne man nicht ansehen, ob die Unterschrift unter Zwang zustande gekommen sei oder nicht. Das galt beispielsweise auch bei Standardbriefen, die die deutschen Behörden in Belgien verwandten. Ein solcher Brief an die Schweizerische Kreditanstalt lautete im Falle der enteigneten jüdischen Ärztin Laura Meyer-Homberg aus Eupen:

Wie Sie aus einliegendem Befehl der Reichsbanknebenstelle Eupen ersehen, muß ich Sie hierdurch ersuchen, die genannten in Ihrem Depot ruhenden Wertpapiere an das Bankhaus A. Hofmann & Co. auszuliefern.

Der Wunsch der Reichsbanknebenstelle Eupen war für die Schweizer Großbank Befehl – sie enteignete ihre Kundin sofort.

Die rechtliche Bestimmung des Bankgeheimnisses, daß der Kunde geschützt werden müsse, auch gegen Ansprüche des Staates – sei es der eigene Staat, sei es ein ausländischer –, erwies sich logischerweise in der Praxis vielfach als Fiktion. In Krisen- ebenso wie Gewinnsituationen erwies sich der Kunde als der schwächere Teil im Vergleich zu den Banken. Die arbeiteten, entgegen der Ideologie und dem Recht, lieber mit dem Staat zusammen – mit dem eigenen oder eben auch mit einem fremden. Das setzte sich zum Nachteil der Holocaust-Opfer auch nach dem Kriege fort.

Beispielsweise übernahm die Schweizer Regierung am 25. Juni 1949 in der Geheimklausel eines Wirtschaftsvertrages mit Polen folgende Verpflichtung: Die Schweizer Banken ziehen alle fünf Jahre lang nachrichtenlos gebliebenen Konten polnischer jüdischer Bürger ein und schreiben sie einem Konto des polnischen Staates gut. Gleichzeitig verpflichtete sich die polnische Regierung, mit diesem Geld verstaatlichtes Eigentum schweizerischer Unternehmer in Polen zu entschädigen. Ähnliche Vereinbarungen schloß die Schweizer Regierung auch mit anderen sozialistischen Staaten ab.

Tarn- und Sitzgesellschaften

Seine eigentliche Bedeutung erhält das Schweizer Bankgeheimnis schließlich durch die Kombination mit einer weiteren juristischen Möglichkeit des Wirtschaftsstandortes Schweiz. Das viele Geld, woher es immer auch kam, sollte und soll ja nicht einfach auf einem Konto vor sich hindämmern, sondern sich mehren. Es soll getarnt bleiben, aber angelegt werden. Vor allem trifft dies naturlich für die größeren Geldsummen zu.

Die Strohmann- und Treuhänderkonstruktionen, die für das Nummernkonto gelten, gelten in noch viel größerem Maße für Briefkasten- und Tarnunternehmen, offiziell "Sitzgesellschaften" genannt. Sie sind nach Schweizer Recht Unternehmen, die keine eigenen Geschäftsräume und kein eigenes Personal haben, sondern bei einem Rechtsanwalt, Notar, einer Bank, einer Treuhandgesellschaft usw. einen juristischen Sitz haben. Sie können als Kapitalgesellschaften ausgestaltet sein, z.B. als Aktiengesellschaft oder als "organisierte Personenverbindungen oder Vermögenseinheiten" wie Stiftungen und Trusts. Die hier möglichen verwinkelten Rechtskonstruktionen – Strohmänner hinter Strohmännern, die von Strohmännern vertreten werden – sind eine Wissenschaft für sich.

Hunderttausende solcher Sitzgesellschaften bestehen heute in der Schweiz. Deutsche Unternehmen wie Krupp und Deutsche Bank, aber auch die SS und ihre Wirtschaftsunternehmen haben während der NS-Zeit diese Möglichkeiten der Tarnung ausgiebig genutzt. Einen kleinen Ausschnitt daraus hat zuletzt Peter F. Koch in seinem Buch Geheim-Depot Schweiz. Wie Banken am Holocaust verdienen (1997) dokumentiert. Auch spätere Gelder von Marcos, Mobutu u.ä. und die Millionenbeträge an Schmiergeld internationaler Konzerne liegen kaum auf Bankkonten, sondern stecken vor allem in solchen Sitzgesellschaften.

Auch bei den Sitzgesellschaften gibt es zahlreiche Fälle kalter Enteignung wie beim Nummernkonto. Der bisher bekannteste Fall ist die Interhandel AG. Sie war als Basler Holding der IG Farben bereits 1927 gegründet worden, unter dem Namen IG Chemie. Mit dieser Konstruktion sollten vor allem die US-Tochterfirmen der IG Farben getarnt werden. Die Schweizer Strohmänner drehten nach 1945 den Spieß um. Sie benannten das Unternehmen in Interhandel um. Die Schweizerische Bankgesellschaft (SBG) – mit Strohmännern im Verwaltungsrat vertreten – kaufte die damals wertlosen Aktien auf. Die US-Regierung erstattete der SBG 1966 dafür über 500 Millionen Schweizer Franken. Mit diesem Coup wurde die SBG zur damals größten Schweizer Bank. Vom Treuhänder zum Eigentümer ...

Standesregeln nach Bankherrenart

Nach 1945 hat die Schweiz andere Gelder aus aller Welt angezogen. Zum Markenzeichen der Schweizer Banken wurde die Verwaltung großer privater Vermögen – welchen Ursprung sie auch hatten. Auch die Motive zur Geldanlage in der Schweiz waren und sind unterschiedlich: Steuerhinterziehung spielt eine Rolle. Diktatoren von Peron über Marcos bis Saddam Hussein und Mobutu legten unrechtmäßig erworbene Gelder in der Schweiz an, weil es hier am sichersten war. Der DDR-Devisenbeschaffer Schalck-Golodkowski unterhielt in der Schweiz Dutzende von Konten und Tarnfirmen. Die illegalen Zahlungen im Rahmen der bundesdeutschen "Parteispendenaffäre" wurden wie selbstverständlich über Schweizer Nummernkonten und Sitzgesellschaften ("Briefkastenfirmen") abgewickelt. Einige Milliarden Dollar Schmiergelder an italienische Parteien wurden über Schweizer Banken und Sitzgesellschaften geleitet. Zuletzt wurden die 13 Millionen DM bekannt, die vom französischen Konzern Elf Aquitaine wegen des Kaufs von Leuna über eine Schweizer Sitzgesellschaft an die deutschen Empfänger geleitet wurden.

Seit Anfang der 90er Jahre reagiert man in der Schweiz auf die internationale Kritik. Das Bankgeheimnis wurde sanft modifiziert. Im Ausland entstand gelegentlich der Eindruck, das Nummernkonto sei abgeschafft worden. Das ist jedoch nicht der Fall. Lediglich das sogenannte "Formular A" wurde eingeführt. Das Nummernkonto ist weiter zulässig. Auf dem Formular muß nun ein Treuhänder lediglich Namen, Vornamen, Adresse und Herkunftsstaat des Berechtigten eintragen und der Bank bei der Kontoeinrichtung mitteilen.

Das "Formular A" ist Bestandteil der "Vereinbarung über die Standesregeln zur Sorgfaltspflicht der Banken" von 1992. Die Vereinbarung zwischen Bankiersvereinigung und Banken enthält auch Bestimmungen über das "Verbot der aktiven Beihilfe zu Steuerhinterziehung und ähnlichen Handlungen". Da heißt es beispielsweise:

Verboten ist die Abgabe unvollständiger oder in anderer Weise irreführender Bescheinigungen an den Kunden selbst oder auf dessen Wunsch direkt an Behörden des In- und Auslands. Verboten sind falsche Datierungen, falsche Beträge, fiktive Kurse oder die Angabe falscher Gutschriftsempfänger beziehungsweise Belasteter.

Man mag sich wundern, welche Verbote in den Standesregeln extra festgehalten werden. Man sollte glauben, daß solche Praktiken sich in einem Rechtsstaat von selbst verbieten und in einer ordentlichen Bankführung ohnehin nichts zu suchen haben. Offensichtlich haben die Banken hier unfreiwillig eine Liste ihrer lange Zeit zulässigen Praktiken erstellt. Um aber mit der neuen Standesethik nicht zu weit zu gehen, enthält die Vereinbarung so manche Einschränkung, zum Beispiel:

In Konto- und Depotauszügen braucht nicht erwähnt zu werden, daß für den gleichen Kunden noch andere Konten oder Depots geführt werden.

Das Hintertürchen ist schon offen.

Das Bankgeheimnis wird ausgeweitet

Und das ist nicht das einzige Hintertürchen. In der Standesvereinbarung heißt es ebenfalls:

Den Standesregeln unterstehen die beigetretenen Banken mit sämtlichen in der Schweiz domizilierten Geschäftsstellen, nicht aber ihre ausländischen Niederlassungen, Vertretungen und Tochtergesellschaften.

Seit einigen Jahren errichten immer mehr Banken aus Europa, USA und Asien Filialen in der Schweiz. Sie nutzen die nach wie vor gegebenen Möglichkeiten des Schweizer Bankgeheimnisses, insbesondere für die erneut boomende Vermögensverwaltung. Ein knappes Drittel des "private banking" im Dienste vermögender Individuen, so schätzt man, wird über Banken in der Schweiz abgewickelt. Das sind aber heute nicht mehr nur Schweizer Banken, sondern auch deutsche, US-amerikanische, japanische, italienische und so weiter. Im Geschäftsbericht der Anlage- und Kreditbank Zürich (AKB) etwa, einer Tochter der Bayerischen Hypotheken- und Wechselbank AG, heißt es ebenso euphorisch wie realistisch:

Die Erfahrung zeigt mit aller Deutlichkeit: Kapital bewegt sich dorthin, wo freier Zu- und Abgang garantiert, also Kapitalverkehrskontrollen nicht zu befürchten sind. Das traf für die Schweiz immer in hohem Maße zu.

Gleichzeitig siedeln sich die Schweizer Banken nun in anderen Finanz- und Steuerparadiesen an. Dort gilt das Bankgeheimnis nach Schweizer Vorbild als ungefährdet. In den jüngsten Geschäftsberichten der großen Schweizer Banken sind unter anderem folgende Standorte neuer Filialen aufgeführt: Nassau, Bahamas; Marina Bay, Gibraltar; Luxemburg; St. Peter Port, Guernsey; Cayman-Inseln; Monte Carlo, Monaco; Niederländische Antillen.

Die zaghaften Modifikationen des Schweizer Bankgeheimnisses wissen auch die internationalen Banken, die sich in der Schweiz angesiedelt haben, realistisch zu würdigen. So heißt es im bereits zitierten Geschäftsbericht der AKB von 1996:

In den letzten Jahren machten Meldungen die Runde, wonach die Schweiz ihr strenges Bankgeheimnis lockern oder sogar aufheben wolle. Tatsache ist, daß vermehrt internationale Rechtshilfe gewährt wurde, vor allem im Bereich der Drogenkriminalität, und daß sich das Land der Suche nach Vermögenswerten von Opfern des Zweiten Weltkrieges stellt. Das bedeutet aber keine Verwässerung der Vorschriften. Das Bankgeheimnis ist Gesetz, das mit Volks- und Ständemehrheit beschlossen wurde. Änderungen müssen den gleichen politischen Weg durchlaufen. Für das Volk hat aber die Vorschrift hohe Bedeutung. Der Schweizer besteht darauf, daß seine eigenen finanziellen Verhältnisse, die über seine Bankverbindung geregelt werden, absolut diskret bleiben.

"Die Schweiz ist ein Piratenstaat" – Warum der Schweizer Wirtschaftsanwalt Erich Diefenbacher im deutschen Exil lebt

In der Schweiz gab es immer wieder Einzelpersonen, die Affären ins Rollen brachten; meist mußten sie dafür schwer büßen.

  • So deckte der ehemalige stellvertretende Chef der Freiburger Polizeigarage, Jean-Claude Knopf, 1992 die Bestechlichkeit des Garagenchefs auf; der hatte über Jahre bei Autoverkäufen heimlich Kommissionen kassiert. Knopf wurde auf eine Technikerstelle strafversetzt und wegen Amtsgeheimnisverletzung zu einer Buße verurteilt, der Staatsrat erteilte ihm einen Verweis. Knopf, der als Volksheld gefeiert wird, hat dagegen Widerspruch eingelegt, der bis heute noch nicht entschieden ist.

  • Der Bundesbeamte Mario Jelmini deckte 1990 den Skandal mit gefälschten Schweizer Pässen für den deutschen Agenten Werner Mauss auf. Jelmini verlor seine Stellung und ist heute ein Fürsorgefall.

  • Der Wachmann Christoph Meili bewahrte im Januar 1997 in der Züricher Bank SBG (heute UBS) Akten aus der NS-Zeit vor der Vernichtung. Er brachte damit wesentlich die Holocaust-Affäre der Schweizer Banken ins Rollen. Die Züricher Staatsanwaltschaft ermittelte wegen Verletzung des Bankgeheimnisses gegen Meili. Nach Todesdrohungen und einer Medienkampagne gegen ihn (an der sich auch die liberale Weltwoche beteiligte) ging er mit Ehefrau und Kindern ins US-amerikanische Exil; Senat und Repräsentantenhaus gewährten ihm Asyl. Die Chapman-Universität in Orange, Kalifornien, hat ihm jetzt ein vierjähriges Stipendium gewährt. Die Süddeutsche Zeitung schrieb, Christoph Meili sei der erste Schweizer, der ins Exil habe gehen müssen. Doch das ist nicht der Fall; richtig ist, daß die großen deutschen Medien weiter dazu beitragen, den Mythos der sauberen Schweiz hochzuhalten.

Dem jungen Schweizer Rechtsanwalt Erich Diefenbacher stand eine erfolgreiche Karriere bevor. 1953 machte er an der Universität seiner Heimatstadt Basel den Doktor der Rechte. Nach einigen Jahren am Zivilgericht war er ab 1957 als Rechtsanwalt tätig, in Basel, Bern und Lugano. Er war ein guter Schweizer Bürger, absolvierte den fast zweijährigen Militärdienst und wurde Mitglied des Kantonalparlaments.

Diefenbacher vertrat als Rechtsanwalt zahlreiche Mandanten gegen Banken und Industrieunternehmen. So wurde er konfrontiert mit einer dunklen Seite der Schweiz, die ihm, wie so manchem Schweizer Bürger, unbekannt war. Er legte sich, zunächst ganz ungewollt, quer mit dem Bankgeheimnis und den Interessen eines Pharmakonzerns.

Damit rüttelte er, so erwies es sich, an den Grundpfeilern der Alpenrepublik. Seit 1968 wurde er von der Geheimpolizei observiert und schließlich an der Ausübung seines Berufes gehindert. Seit 1990 lebt er im deutschen Exil.

Erste Berührung mit Liechtensteiner Briefkastenfirmen

Diefenbacher war vor allem in Wirtschaftsangelegenheiten tätig. Dabei stieß er bald verwundert auf eine juristische Erscheinung, die sein Leben verändern sollte. Immer häufiger tauchten Firmen auf, die ihren Sitz im benachbarten Fürstentum Liechtenstein hatten. Sie hatten phantasievolle Namen wie "Fondor Investment Trust". Eine andere hieß "Sodalitas Stiftung", in der ein reicher Holländer seine Beteiligung am deutschen Unternehmen Krupp untergebracht hatte. Diefenbacher:

Ich habe angefangen mich zu interessieren, was das denn sein könnte. Ich hatte eine sehr vage Ahnung von der Existenz des Staates Liechtenstein, daß da Briefmarken, sehr schöne Briefmarken herausgegeben wurden und daß es Gesellschaften gäbe, die dort ihren fiktiven Sitz haben.

Diese Gesellschaften waren und sind deshalb wichtig, weil in ihnen Vermögen unsichtbar und ungreifbar gemacht werden kann. Der Name des Eigentümers bleibt ungenannt, nach außen tritt ein Treuhänder auf, ein Rechtsanwalt oder Notar.

Das war mir aber, obwohl ich ein relativ gutes juristisches Examen hinter mir hatte, außerordentlich schleierhaft. An der Universität wurde nichts darüber gelehrt, auch nicht im Handelsrecht, nicht im Bankenrecht. Ich habe mich dann anhand von Auskünften von Klienten, die im Finanzmilieu tätig waren, orientieren lassen, daß das quasi Fassaden waren, um die wirklichen Eigentümer zu verdecken.

Wenn eine solche Liechtensteiner Stiftung etwa noch mit anonymen Nummernkonten nach Schweizer Recht kombiniert und zusätzlich vom Schweizer Bankgeheimnis geschützt wird, dann können Millionenvermögen vor Finanzämtern, Erben und Gläubigern sicher verborgen werden. An dieser juristischen Doppelfestung des großen Geldes sind seit Jahrzehnten auch Staatsanwälte und Steuerfahnder aus vielen Ländern gescheitert.

Diefenbachers größter Fall drehte sich um den Industriellen Christian Schmid. Er hatte die italienische und die schweizerische Staatsbürgerschaft. Er besaß unter anderem eine große Textilfirma in Mailand, die besonders wertvolle Textilien für den englischen Hof, für Fürstenhäuser in der ganzen Welt und für den Vatikan fertigte. Er wurde ein reicher Mann. Als Christian Schmid im Jahre 1962 starb, schien er aber ziemlich mittellos zu sein. Man wußte nur etwas von einer "Crisanus-Familienstiftung", mit Sitz in Liechtenstein.

Im Fall Schmid war die Schwierigkeit die, daß außer dem Bruder grundsätzlich niemand von der Existenz, in diesem Fall der Crisanus-Familienstiftung, wußte, der der Erblasser Schmid sein gesamtes Vermögen – damals auf 120 Millionen geschätzt – übertragen hatte und nach außen hablos erschien.

Drei Jahrzehnte Gerichtsverfahren – immer noch kein Ende

Christian Schmid war ein Freund des italienischen Diktators Benito Mussolini. Er hatte schon vor dem Zweiten Weltkrieg seinen Firmen- und Wohnsitz im Schweizer Kanton Graubünden oder in Italien angegeben, je nach "steuerlichem Bedarf", und sein Vermögen in die Liechtensteiner Stiftung eingebracht. Er entzog sich damit der Steuerzahlung und wurde zum Ehrenbürger von St. Moritz ernannt. Mit dem Kanton Graubünden handelte er eine niedrige Steuerzahlung aus. Gleichzeitig wollte er sein Vermögen vor der befürchteten Enteignung nach dem Kriege sichern. Diefenbacher wurde nach dem Tode Schmids von den Erben beauftragt, das ihnen zustehende Pflichtteil einzuklagen.

Hätte nicht der Bruder als einer der Erben Kenntnis gehabt von dieser sogenannten Stiftung und der damit zusammenhängenden Vermögensorganisation, wäre jede Recherche erfolglos geblieben, da sowohl die Schweizer Bank wie die Liechtensteinischen Behörden über solche Gebilde, einerseits aus Gründen des Bankgeheimnisses und andererseits aus Gründen der Liechtensteinischen Staatsraison, keinerlei Auskunft geben.

Doch je mehr Diefenbacher über die Crisanus-Stiftung in Erfahrung brachte, desto schwieriger wurde es. Mit Christian Schmid hatte er ein langjähriges Mitglied des Schweizer Geldadels im Visier: Schmid war bis zu seinem Tode Großaktionär und Verwaltungsrat des Pharmakonzerns CIBA. Diefenbacher prozessierte über zwei Jahrzehnte. Die Gerichte zogen sich auf die Formalie zurück, daß der letzte Wohnsitz von Christian Schmid Mailand gewesen sei.

Die Schweizerischen Gerichte, die mit dem Fall befaßt wurden, haben alle ihre Zuständigkeit abgelehnt, so daß wegen des letzten Wohnsitzes von Christian Schmid, der von den Graubündner Behörden ja schon in den 70er Jahren als Italien festgelegt wurde, nach Mailand verlegt wurde.

Die Erben klagen also nun in Mailand gegen die Schweizerische Kreditanstalt und gegen die Crisanus-Familienstiftung. Diefenbacher und die Erben sind damit im 36. Jahr dieses Erbschaftsstreits. Und immer noch ist kein Ende abzusehen. Ein Erfolg in Mailand ist unwahrscheinlich. Wie andere, die in der Schweiz kein Recht bekommen, hoffen die Erben nun auf die US-amerikanische Justiz:

Die Berechtigten an diesem Nachlaß tragen sich mit der Absicht, die ganze Angelegenheit vor ein US-amerikanisches Bundesgericht zu bringen, da sie keinerlei Hoffnung oder gar Vertrauen in die Schweizer Justiz haben.

Durch die aufwendige Auseinandersetzung mit der Crisanus-Stiftung entwickelte sich Diefenbacher zu einem Experten für die Doppelfestung aus Schweizer Bankgeheimnis und Liechtensteiner Stiftungsrecht. Ihm wurden weitere solcher Fälle übertragen. Gleichzeitig wurde er seit 1980 als Gutachter für den Europarat und das Europäische Parlament tätig. Die europäischen Gremien wollten Steuerschlupflöcher schließen und eine Konvention zur Amts- und Rechtshilfe auf diesem Gebiet erarbeiten.

Schweizer Anwälte verdienen gut am Stiftungs-Dickicht

Damit wurde Diefenbacher in der Schweiz endgültig zum Staatsfeind. In einschlägigen Gerichtsverfahren geriet er immer wieder mit dem Präsidenten des Kantonsgerichts von Graubünden, einem Dr. Laely, aneinander. Dr. Laely war früher Rechtsanwalt der Schweizerischen Kreditanstalt gewesen, der Bank, die das Vermögen von Christian Schmids Crisanus-Stiftung verwaltete.

Dieser Kantonsgerichtspräsident drohte mir ganz offen an, ich würde keinen Prozeß in der Schweiz mehr gewinnen, wenn ich weiter den Fall Schmid verfolge oder vertrete und als Anwalt ähnliche Prozesse führe wie im Fall Schmid oder als Gutachter für europäische Instanzen auftrete.

In der Person dieses Präsidenten des Graubündner Kantonalgerichts zeigte sich eine Besonderheit der Schweiz. Rechtsanwälte, die vorher Banken vertreten haben, können hohe Richter werden. Sie verhandeln dann auch über Banken, deren Interessen sie vorher als Anwälte vertreten haben. Diefenbacher war vier Jahrzehnte lang geachtetes Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbandes.

Ich war Mitglied des Schweizerischen Anwaltsverbandes seit 1957, war auch am Anfang meiner anwaltlichen Karriere sehr aktiv dort. Ich war der Organisator des ersten Kongresses des Internationalen Anwaltsverbandes in der Schweiz 1959/60. Ich war dort – ich sage das nicht, um mich zu rühmen – zu großen internationalen Ehren gekommen.

Das änderte sich. Diefenbacher störte die Harmonie von Geld und Recht:

Mit der Zeit wurde jedoch meine Rolle im Anwaltsverband ins Umgekehrte verwandelt, indem ich durch diskrete Aktionen zur Unperson umfunktioniert wurde, mit der Begründung, meine Tätigkeit in Bezug auf Briefkastenfirmen hauptsächlich aus Liechtenstein würde die umfangreiche Verdienstmöglichkeit vieler Schweizer Anwälte unterminieren, ja zerstören.

Diefenbacher wurde zu einer Bedrohung für die dunklen Schweizer Geldgeschäfte. Daraufhin wurde er selbst bedroht.

Man hat mir zunächst anonym, später ganz offen gedroht, daß meine Praxis vernichtet würde, wenn ich weiterhin unter anderem als Experte für den Europarat oder das Europäische Parlament in Fragen der Verwendung von Liechtensteiner Vermögensträgern in Kombination mit dem Schweizer Bankgeheimnis Rechtsgutachten erstelle, die für das Schweizer Banken- und Anwaltsgewerbe von großem Nachteil seien.

Information an die EU-Kommission = Wirtschaftsspionage

Bevor Diefenbacher 1990 schließlich ins deutsche Exil ging, hatte er sich noch auf einem anderen Gebiet unbeliebt gemacht. Da war unter anderem der Fall Stanley Adams. Adams war Manager des Schweizer Pharmakonzerns Hoffmann La Roche. Er hatte der Europäischen Kommission im Jahre 1978 mitgeteilt, daß sein Unternehmen sich durch Absprachen eine Monopolstellung bei der Vitaminproduktion verschafft hatte.

Das war ein Bruch des europäischen Kartellrechts, dem sich die Schweiz durch ihren Assoziierungsvertrag mit der EU unterworfen hatte. Hoffmann La Roche wurde zur Zahlung eines Bußgelds von zwei Millionen Mark verurteilt und zahlte auch, nachdem der Europäische Gerichtshof das Urteil bestätigte. Das aber widersprach dem Selbstverständnis des Schweizer Establishments, aber auch den geltenden Schweizer Gesetzen. Das führte dazu,

daß Hoffmann La Roche zusammen mit dem damaligen Schweizer Justizminister Furgler die Auffassung vertrat, daß derjenige, der diese Tatsachen des Abschlusses eines wettbewerbausschließenden Vertrages angezeigt hatte, daß diese Person sich der Verletzung des Schweizerischen Strafgesetzbuches, Artikel 262 "Wirtschaftlicher Nachrichtendienst", Wirtschaftliche Spionage, schuldig gemacht hatte.

Stanley Adams wurde wegen Wirtschaftsspionage angeklagt. Für dieses Delikt können als Strafe bis zu 30 Jahren Zuchthaus verhängt werden. Bei diesem Verfahren moniert Diefenbacher zahlreiche Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention. Adams wurde monatelang in Isolationshaft gehalten, er durfte keine Verbindung zu seinem Anwalt oder anderen Personen aufnehmen, auch nicht zu seiner Ehefrau. Während dieser Zeit wurde die Ehefrau von der Politischen Polizei vernommen.

Nachdem die Frau keine Auskünfte geben konnte, weil sie eben auch nichts wußte, haben die vernehmenden Inspektoren ihr angedroht, ihr Mann würde als der größte Spion in der Schweiz seit dem Zweiten Weltkrieg mindestens 20 Jahre Zuchthaus bekommen und mindestens die ersten zehn Jahre völlig isoliert sein, er dürfe weder telefonieren noch Besuche empfangen noch Post.

Nach der Vernehmung wurde Frau Adams nach Hause gebracht. Sie schrieb einen Abschiedsbrief, in dem sie die drei Kinder aus der gemeinsamen Ehe ihren Verwandten zur Obhut empfahl. Sie könne ohne ihren Mann nicht leben. Noch am selben Abend erhängte sie sich. Die Behörden verboten dann die Teilnahme von Adams an der Beerdigung seiner Frau.

Adams wurde als Spion verurteilt. Diefenbacher versuchte, das Urteil zu revidieren. Doch es wurde in allen Instanzen bestätigt. Adams gelang es, sich ins Ausland abzusetzen. Als er mit Hilfe Diefenbachers 1989 vor dem Europäischen Gerichtshof eine kleine Entschädigung erstritt, war er ein ruinierter Mann.

Auch durch andere Rechtsvertretungen machte sich der Anwalt Erich Diefenbacher nicht beliebt. Im Auftrag der Republik Iran spürte er versteckte Vermögen der persischen Schah-Familie in der Schweiz auf. Er bewirkte die Beschlagnahmung der Villa von Schah Pahlevi in St. Moritz, praktisch den zweiten Regierungssitz des Schahs. Er klagte im Auftrag Irans gegen Schweizer Großunternehmen und Banken.

Geheimdienst hört mit

In Ausübung seines Berufes ist Diefenbacher zweimal verhaftet worden. Bei Hausdurchsuchungen wurden ihm Akten weggenommen, die er nie wieder bekam. Viel später wurde amtlich bestätigt, was er schon vermutet hatte, daß er zwei Jahrzehnte lang durch den Geheimdienst der braven Alpenrepublik ausspioniert worden war.

Ich habe festgestellt, daß ich seit 1968 intensiv durch die Bundespolizei überwacht wurde; einerseits wurden meine Bewegungen beobachtet, zum anderen wurde offensichtlich mein Telefon überwacht. Es wurden Nachbarn und andere Informanten über mich befragt.

Diese Überwachung wurde erst im Jahre 1990 bekannt. Damals wurde die Schweiz durch die sogenannte "Fichen-Affäre" erschüttert. Wie Diefenbacher erfuhren mehrere hunderttausend Schweizer Bürger, daß sie zum Teil seit Jahrzehnten ausspioniert wurden.

Ich habe davon erst Kenntnis bekommen im Jahre 1990, nachdem durch den bekannten Rücktritt der ersten Frau im Schweizer Bundesrat, Elisabeth Kopp, Justizministerin, bekannt wurde, daß etwa 900.000 Bürger ohne Vorliegen eines Tatverdachts oder einer gesetzlichen Grundlage von der Geheimpolizei, sei es nur von Bundes wegen oder sei es von den kantonalen politischen Polizeibehörden, überwacht wurden.

Die Überwachten erhielten damals das Recht, an ihre Überwachungsunterlagen zu kommen. Diefenbacher erhielt ein halbes Dutzend Aktenordner. So konnte er nachlesen, daß bereits seit 1968 die Autokennzeichen von Mandanten, Telefonate und Schriftstücke vom Geheimdienst notiert, abgehört und kopiert worden waren. Da konnte Diefenbacher nun zum Beispiel entnehmen, daß die Behörden Schriftsätze aus gerichtlichen Verfahren an die Sowjetische Botschaft geschickt und anschließend die Anrufe der Botschaft bei Diefenbacher abgehört hatten. Die galten dann als Beweis für seine geheime Zusammenarbeit mit der Sowjetunion. Das ganze Ausmaß der Überwachung bleibt dennoch unklar, denn in den Aktenordnern fehlt so manches, was dem Geheimdienst denn doch zu geheim zu sein schien.

In verschiedenen Bereichen sind nur Zettel vorhanden, auf denen steht, daß die gesuchten Akten nicht beziehungsweise nicht mehr vorhanden sind.

Daraufhin entschloß er sich, seine Anwaltspraxis in der Schweiz nicht weiterzuführen.

Ich bin, seit ich Kenntnis von diesen Vorgängen habe, nicht mehr in die Schweiz zurückgekehrt, weil ich befürchten muß, daß mich die Schweizer Behörden als potentiellen Verräter verhaften würden.

Aufklärungsarbeit im deutschen Exil

Diefenbacher lebt heute in Wiesbaden. In seinem Briefkopf steht zwar noch immer: "Rechtsanwalt mit Zulassung in den Schweizer Kantonen Basel-Stadt und -Land, Genf, Graubünden, St. Gallen, Tessin, Zug und Zürich sowie beim Schweizerischen Bundesgericht". Aber das ist rein theoretisch. Seit 1990 hat er die Grenze nicht mehr überschritten und wird, davon geht er aus, seine Heimat nicht mehr wiedersehen können. Im Sommer 1998 wurde sein Haus in Bern, in dem seine Anwaltskanzlei untergebracht war, zwangsversteigert.

In Wiesbaden verfolgt der 70jährige aufmerksam die Entwicklungen in der Schweiz. Er konstatiert, daß die Schweiz ihre Rolle als feste Fluchtburg internationaler Vermögen weiter ausbaut. Schon zu Zeiten des "real existierenden Sozialismus" gab es keine ideologischen Vorbehalte, um mit der Kombination von anonymen Schweizer Konten und Liechtensteiner Briefkastenfirmen das Geld kommunistischer Funktionäre wie Schalck-Golodkowski und Ceaucescu zu verstecken.

Man spricht heute von etwa 300 Milliarden Dollar, die in der Schweiz liegen sollen, zum Teil aus dem früheren Sowjet-Staatsvermögen stammend, zum Teil aus Krediten, die westliche Banken nach der sogenannten Wende an nunmehr russische Banken und Staatsinstitutionen gewährt hatten.

Diefenbacher stellt fest, daß trotz der jetzigen Krise in Rußland diese Vermögen ein Tabu sind. Ähnliches gilt übrigens auch für Vermögenswerte, die dem deutschen Staat zustehen. Diefenbacher hat die Arbeit der Bundestags-Enquete-Kommission zum DDR-Vermögen verfolgt.

Diese Kommission hat gemäß den Berichten, die ich gelesen habe, zwar einige große Vermögenskomplexe aufgespürt. Ein ganz geringer Teil wurde in das bundesdeutsche Staatsvermögen zurückgeführt. Aber ganz erhebliche Beträge – man spricht von bis zu 30 Milliarden Mark oder Franken – liegen noch unter den früheren Bezeichnungen irgendwo bei Schweizerischen Banken. Die Möglichkeiten, die vorhanden wären, auf juristisch einwandfreie Weise diese Vermögen zurückzuschaffen, werden erstaunlicherweise nicht benutzt.

Diefenbacher versucht, von seinem Exil aus aufklärerisch tätig zu werden. "Die brave Schweiz ist ein Piratenstaat", sagt er. Er gibt Interviews für Fernseh- und Rundfunksendungen und schreibt Artikel in Fachzeitschriften. Zur Buchmesse 1998 erschien in einem Sammelband sein Artikel "Sitzgesellschaften als logistisches Hilfsmittel der internationalen Korruption".

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Dokumentation

Deutsche Steuerflüchter

Bei Inhabern großer Vermögen kommt es in der Regel zur Kombination verschiedener Schweizer Angebote: Bankgeheimnis, individuelles Aushandeln von (niedrigen) Steuerzahlungen, Fehlen internationaler Rechtshilfe, Stiftungsrecht.

Hans-Heinrich Thyssen-Bornemisza, Schweizer Staatsbürger seit 1950: Nach Lugano verlegte die Gründerfamilie des Stahlkonzerns Thyssen bereits 1925 ihren Wohn- und Steuersitz. Von hier aus wird u.a. die weltweit größte private Gemäldesammlung – nur die der englischen Queen ist größer – verwaltet. Der Hauptsitz der Thyssen-Bornemisza-Gruppe, eines schwer übersehbaren, milliardenschwerden Mischkonzerns (Industrie, Immobilien usw.), ist heute auf den Bermudas: wie für andere Großvermögen wird heute die Kombination verschiedener Steuer- und Finanzoasen mit der Schweiz bevorzugt.

Kurt Herrmann aus Leipzig gehörten während der Weimarer Republik drei Flugzeugwerke, eine Motorenfabrik, eine Druckerei, eine Lebensversicherungsbank und ein Verlag (Modezeitschriften), ebenfalls vier Rittergüter. Als er 1931 den Antrag auf die Liechtensteiner Staatsbürgerschaft stellte, hatte er schon die Internationale Verlags AG in Zürich und die Securitas AG in Vaduz gegründet. An sie überwies er Gewinne in Millionenhöhe, um sie in Deutschland nicht versteuern zu müssen. Als ihn das Leipziger Finanzamt wegen Steuerhinterziehung verhaften ließ, setzte Göring seine Entlassung durch und ordnete die Verhaftung des zuständigen Steuerfahnders an. Durch Arisierungen erweiterte Herrmann seine Unternehmensgruppe, z.B. durch den Musikalienverlag Peters und die Deutsche Goldschmiedewerkstätten. Von Vaduz aus klagt seit 1991 die Schwiegertochter von Herrmann auf Herausgabe zahlreicher Immobilien und Unternehmen von Kurt Herrmann, da dieser als Liechtensteiner Staatsangehöriger nicht habe enteignet werden können.

CDU, CSU, FDP, BDI: Die staatstragenden Parteien der Nachkriegszeit und ihre "Staatsbürgerlichen Gesellschaften" betrieben seit den 50er bis teilweise in die 80er Jahre Tarnfirmen in der Schweiz und in Liechtenstein zur Abwicklung illegaler Parteispenden. Es wurden 1860 staatsanwaltliche Ermittlungen gegen Industrielle wegen Steuerhinterziehung eröffnet, meist aber wieder eingestellt. Es handelt sich um einen Gesamtkomplex von mehreren hundert Millionen Mark.

Eduard Zwick: Der "bayerische Bäderkönig" und enge Freund des ehemaligen bayerischen Ministerpräsidenten F. J. Strauß setzte sich 1982 in die Schweiz ab, nach Lugano. Als er 1998 starb, wurde sein Vermögen auf 300 Millionen Mark geschätzt. Es ist mehreren Schweizer Stiftungen und Gesellschaften untergebracht, aber auch in Firmen mit juristischem Sitz auf den Bahamas und beim Schweizerischen Bankverein auf Jersey. Der Freistaat Bayern, der einige dutzend Millionen Mark Steuern fordert, hat die amtliche Liquidation von Zwicks Vermögen beantragt.

Otto Beisheim: Der Gründer der Metro, 1988 in die Schweiz eingebürgert, hat den Sitz seines Unternehmens (Metro Holding AG) im schweizerischen Baar bei Zug; in der innerschweizer Finanzoase Lugano hat er seinen persönlichen Steuersitz. Die Startgelder für den heute größten europäischen Warenhauskonzern stammen vermutlich aus dem Umkreis von Tarnfirmen der IG Farben in der Schweiz während des NS-Regimes.

Wolfgang Röller: Der langjährige Vorstandssprecher der Dresdner Bank trat 1997 zurück, als bekannt wurde, daß die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen Steuerhinterziehung ermittelt. Er trat auch vom Aufsichtsratsvorsitz der RWE zurück, allerdings nicht von seinen Mandaten bei Lufthansa, Heidelberger Zement, Allianz, Münchner Rück und Siemens. Röller, der bis zuletzt als Finanzberater von Bundeskanzler Kohl fungierte und zwischen 1987 und 1991 Präsident des Bundesverbands deutscher Banken war, läßt vom Liechtensteiner Groß-Treuhänder Dr. Gerard Batliner die Stiftung "Gallumena" verwalten. Die Einzahlungen wickelte er über zwei anonyme Nummernkonten bei der Schweizer Bank SBG ab. Dr. Batliner, ehemaliger Regierungschef des Fürstentums Liechtenstein, ist seit der Ausweitung des privaten Vermögensverwaltungs-Geschäfts der Bank Mitte der 80er Jahre Berater der Dresdner Bank. Weitere Vorstandsmitglieder der Dresdner Bank traten aus dem gleichen Grunde zurück bzw. erstatteten Selbstanzeige: Hans-Günther Adenauer, Jürgen Sarrazin, Heinz-Jörg Platzek. Auch gegen Kunden und Mitarbeiter der Bank wird wegen Steuerhinterziehung bzw. Beihilfe ermittelt.

Günther Wagner: Die Hanseatische Aktiengesellschaft (HAG) wurde von ihrem Sitz in Davos aus gesteuert. Gründer Dr. Günther Wagner hat in dem Davoser Konsortium 67 Firmen zusammengefaßt. Die HAG warb ökologisch orientierte Anleger für stille Beteiligungen an Windkraft- und Heizanlagen in den neuen Bundesländern. 22.500 Kleinanleger zahlten 409 Millionen DM ein. Die Gelder verschwanden auf Konten Wagners bei Schweizer und Luxemburger Banken. Es handelt sich um den bisher größten Anlagebetrug im ökologischen Bereich. Wagner und das Geld sind wegen seines Sitzes in der Schweiz nicht greifbar.

Elmar Pieroth: Im November 1998 trat der langjährige Berliner Wirtschaftssenator zurück. Es war bekannt geworden, daß Pieroths Weinhandelsunternehmen WIV in Burg Layen bei Bingen, das größte derartige Unternehmen der Welt mit einem Jahresumsatz von 800 Millionen DM, sich seit den 70er Jahren eines Systems von Scheinfirmen bedient hat. Deren Zentrale war die Treuhandgesellschaft "Interconlantic" in Lugano, geführt von dem Schweizer Geschäftsmann Schwenn. Mit Hilfe von fingierten Rechnungen hinterzog Pieroths Firma in Deutschland Steuern. Schwenn brachte nach eigenen Angaben allein zwischen 1974 und 1984 zehn Millionen DM in bar an Geschäftsführer von Pieroths Firma zurück.

Spedition Kühne & Nagel: Die Großspedition verlegte ihren Steuersitz 1981 von Hamburg zunächst in die Finanzoase Luxemburg, 1991 dann in die Schweiz. Seit 1992 residiert die Holdinggesellschaft Kühne & Nagel International AG mit der Konzernzentrale in Schindellegi.

Züblin AG: Das Stuttgarter Bauunternehmen Züblin AG gehört zum größten deutschen Baukonzern, der Walter Bau AG. Die Zentrale, die Züblin Holding AG, hat ihren juristischen Sitz in Zürich. Ihre Hausbank ist die Zürcher Kantonalbank, ihre Hauptaktionärin ist die Cooperative Investment Fund Westblaak U.A., Rotterdam/Niederlande. So werden die Möglichkeiten von zwei Formen der Steuerflucht miteinander kombiniert.

Michael Schumacher: Der bestverdienende Formel-1-Rennfahrer aller Zeiten – gegenwärtig etwa 75 Millionen Mark Einnahmen jährlich – hat seinen Steuersitz 1997 an den Genfer See verlegt. Von der Auflage, eine bestimmte Zahl Tage in der Schweiz zu verbringen, ist er wie andere ausländische Großverdiener befreit. Ohne die sonst gesetzlich vorgeschriebene Wartezeit wurde er eingebürgert. Er zahlt nach einem individuellen Deal vergleichsweise sehr geringe Steuern.

Tarnfirmen für deutsche Unternehmen

Seit der Weimarer Republik haben nicht nur reiche Deutsche Steuern über die Schweiz hinterzogen, auch Unternehmen haben seitdem Tarnfirmen für die verschiedensten Zwecke hier errichtet. Das ist auch heute noch so.

IG Chemie: 1927 in der Schweiz gegründete Holding für die Auslandstöchter der IG Farben, um Steuern zu umgehen und für den erneuten Kriegsfall (!) die wiederum zu erwartende Konfiskation der US-Töchter durch die US-Regierung zu verhindern. Schweizer Strohmänner wurden in den Verwaltungsrat aufgenommen. Nach 1945 geriet die IG Farben in die internationale Kritik. Das nutzten die Schweizer U-Boote: 1965 outete sich die Schweizerische Bankgesellschaft (SBG) als Hauptaktionär der IG-Chemie-Nachfolgefirma Interhandel, ließ sich von der US-Regierung für 500 Millionen Franken entschädigen und wurde damit zur größten Schweizer Bank.

Sfindex: Um dieses Unternehmen in Samen gruppierte sich ein größeres Firmengeflecht, das von Waldemar Pabst (bekannt als Mörder Rosa Luxemburgs) ab 1939 im Auftrag der SS in der Schweiz gegründet wurde. Pabst war seit 1935 Chef der Waffenexport-Abteilung im staatlichen Rheinmetall-Borsig-Konzern und Wehrwirtschaftsführer. Im Verwaltungsrat der Sfindex waren die Deutsche Bank, Mannesmann sowie zwei Schweizer Nationalräte vertreten. Die Sfindex lieferte vor allem Präzisionsmaschinen für die deutsche Rüstung. Sie dirigierte außerdem zahlreiche NS-Tarnfirmen, vor allem in Skandinavien, Liechtenstein und Luxemburg. Pabst erhielt 1953 das Niederlassungsrecht in Luzern, hatte viele Freunde in der CDU Adenauers, unterstützte aber bald die NPD. Der Schweizer Bundesanwalt René Dubois, der seit 1953 gegen die Sfindex wegen Industriespionage ermittelte, wurde 1957 tot aufgefunden: er wies drei Kopfschüsse auf – angebliche Todesursache: "Selbstmord". Die Schweizer Justiz hat den Tod von Dubois nie geklärt.

Leukon: Die 1921 in Baar gegründete chemische Firma gehörte seit 1939 der deutschen Degussa (Deutsche Gold- und Silberscheideanstalt, Frankfurt). Während des Krieges wurden Metalle eingeschmolzen, Kunden waren Schweizer Großbanken. Nach 1945 liquidiert und neugegründet, gehört Leukon heute wieder der Degussa.

Über 100 Firmen verlagerten 1945/46 ihren Sitz von der Schweiz nach Südamerika; vermutlich handelt es sich um Firmen von NS-Prominenz. Die wirklichen Eigentümer sind bis heute nicht bekannt.

MH AG: Der deutsche Medienmogul Leo Kirch realisierte 1990 beim (Schein-) Verkauf und Wiederkauf von 2500 Filmen über die Schweizer Medien Handels AG (MH) einen Gewinn von einer Milliarde Mark für seine beiden TV-Sender Sat 1 und Pro Sieben. Beteiligt als Mehrheitsaktionär der MH war auch die (Schein-) Firma Rocks AG mit Sitz in Liechtenstein. Beteiligt an der Transaktion war ebenso eine Schweizer Scheinfirma von Otto Beisheim.

T.E.A.M.: Otto Wolff von Amerongen, langjähriger Präsident des Deutschen Industrie- und Handelstages, ist zusammen mit Arend Oetker Hauptgesellschafter der T.E.A.M. Football in Luzern. T.E.A.M. kontrolliert über The Event Agency & Marketing AG den millionenschweren Handel mit Werbe- und TV-Rechten der Champions League.

Schweizer Arisierungsgewinnler

Die enge Verbindung zwischen Schweizer und deutschen Unternehmen hat lange Tradition, insbesondere in Süddeutschland. Zahlreiche Schweizer Unternehmen hatten hier Zweigbetriebe. Während des NS-Regimes haben sie von der billigen Zwangsenteignung jüdischer Firmen und vom billigen Zwangsarbeiter-Einsatz profitiert. Viele Arisierungen, etwa bei Grundstücken in Berlin, sind noch nicht aufgeklärt.

Die Eidgenössische Bank (EIB), eine Tochterfirma der Großbank SBG (heute: UBS), erwarb durch Zusammenarbeit mit den NS-Behörden 1937 in Berlin Liegenschaften, deren jüdische Besitzer zwangsenteignet wurden. Dies geht u.a. aus den Akten hervor, die der Wachmann Christoph Meili 1997 vor der Vernichtung durch die SBG gerettet hat. Nach Meili handelt es sich um 45 Liegenschaften; die SBG gestand nach anfänglichem Leugnen zumindest zu, es handle sich um drei Liegenschaften.

Das Tabakunternehmen Villiger ("Villiger Stumpen") aus Luzern besaß bereits vor 1933 Zweigwerke in Deutschland, z.B. in München. Danach erwarb Villiger die größte Tabakfirma Deutschlands, Geska, die der jüdischen Familie Strauß gehörte und enteignet wurde. Ein Verfahren, das die Familie Strauß nach 1945 gegen die Enteignung in Deutschland anstrengte, wurde in einem Vergleich zugunsten Villiger entschieden: Villiger übernahm die Anwaltskosten, der Schweizer Staat (!) übernahm eine Kompensationszahlung. Kaspar Villiger war bis zu seiner Wahl als Justizminister der Schweiz 1989 Miteigentümer des Unternehmens.

Das Schuhunternehmen Bally aus Solothurn erwarb durch seine guten Beziehungen zum SS-Wirtschaftsverwaltungshauptamt Schuhgeschäfte enteigneter jüdischer Besitzer, zum Beispiel in prominenter Lage in Berlin, München und Wien. Damit stieg Bally zu einem Unternehmen von europäischem Rang auf.

Zahlreiche Schweizer Unternehmen – Alusuisse, Fischer, Maggi usw. – hatten Filialen in Deutschland, vor allem in Baden-Württemberg. Sie ließen sich von der SS Zwangsarbeiter zuweisen, die bis heute nicht entschädigt wurden.

Diktatoren und Drogenkartelle

Diktatoren und ihr zum Teil umfangreicher Anhang haben seit der Ausbreitung der modernen Demokratie einen großen Teil ihrer Vermögenswerte in der idyllischen Alpenfestung gebunkert.

Adolf Hitler: Der deutsche Reichskanzler ließ Max Amman, Leiter des Parteiverlages der NSDAP, die Honorare für sein Buch Mein Kampf auf Konten der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG) auflaufen. Da das Buch bei zahlreichen Anlässen verteilt und auch im Ausland verkauft wurde, summierten sich die Honorare wegen der hohen Auflage schließlich auf 15 Millionen Reichsmark. Der US-Geheimdienst wußte seit 1944 Bescheid. Die SBG konnte bzw. wollte bisher nicht klären, was mit dem Konto geschah und ob es heute noch besteht.

Hermann Göring: Bei der Graubündner Kantonalbank, Filiale Davos, ließ der deutsche Reichsmarschall vier Millionen Reichsmark auf den Namen Dr. Ingermann einzahlen. Das Geld stammte zum Teil aus dem Verkauf von geraubten Kunstwerken. Wo das Geld nach dem Tode Görings geblieben ist (er beging 1945 nach seiner Verurteilung zum Tode Selbstmord), ist bis heute ungeklärt. Nach Schweizer Bankregeln gehört ein nicht abgeholter Betrag der Bank. Ähnliches gilt für das Konto von Reichsaußenminister von Ribbentrop beim Schweizerischen Bankverein usw.

Juan und Evita Perón: Der argentinische Diktator Perón, der während des Zweiten Weltkriegs als Militärattaché in Berlin weilte, unterhielt intensive NS-Beziehungen. Mit Hilfe Schweizer Behörden (und des Vatikans) gelangten mehrere tausend NS-Gefolgsleute nach 1945 nach Südamerika, insbesondere nach Argentinien, darunter Eichmann, Josef Mengele und Erich Priebke. Der Chef des Sicherheitsdienstes von Perón, Freude, NS-Funktionär, war zugleich Vertreter der Schweizer Schokoladenfabrik Suchard in Argentinien. 1947 wurde in Bern eine Nazi-Fluchthelferzentrale eingerichtet. Der damalige Chef der Schweizer Bundespolizei, Heinrich Rothmund, Erfinder des "Judenstempels" (im Paß), war an den Schlepperaktionen beteiligt. Ein gutes Dutzend Schweizer Banken und die Schweizer Nationalbank übernahmen den Transfer von Schwarzgeld nach Argentinien, darunter waren Gelder von Bormann, Goebbels und von Ribbentrop. Auch Perón und seine Frau Evita verfügten über Schweizer Nummernkonten. Die 1997 eingerichtete Historikerkommission der Schweiz untersucht erneut diesen bisher nur bruchstückhaft bekannten Komplex.

Ferdinand Marcos: Die ersten Konten bei der Schweizerischen Kreditanstalt (SKA) eröffnete Marcos 1968, drei Jahre nach Amtsantritt, ein Konto hatte den Decknamen "William Saunders", ein Konto für seine Ehefrau Imelda wurde auf den Decknamen "Jane Ryan" eingerichtet. Ein leitender Mitarbeiter der SKA, Markus Geel, stellte sich 1970 als Stiftungsrat für die Marcos-Stiftung "Sandy" in Liechtenstein zur Verfügung, so daß weder der Name noch der Deckname des Diktators auftauchten. Marcos leitete 15 Prozent der japanischen Reparationszahlungen und Zahlungen der Weltbank auf diese Konten und weitere Stiftungen um. Dasselbe geschah mit Schmiergeldern, die Marcos für die Vergabe von Großaufträgen kassierte, so z.B. 50 Millionen Dollar von Westinghouse für den Auftrag des Kernkraftwerks Bataan. Die Direktoren des Schweizerischen Bankvereins (SBV), Souviron und Scheller, gründeten für Marcos die Liechtenstein-Stiftungen "Arelma", "Mahler I" und "Mahler II", beim SBV hatte er ein Konto unter dem Decknamen "John Lewis". Schließlich waren noch die Genfer Privatbank Lombard, Odier & Cie, die zur SKA gehörende Bank Hofmann und die französische Tochterbank Parisbas am Verstecken und Verwalten der schließlich etwa insgesamt 17 Milliarden Dollar "Privatvermögen" beteiligt, die sich der Marcos-Clan zusammenraubte. Davon konnten bisher nur etwa 500 Millionen Dollar aufgespürt und zurückgefordert werden. Seit 1998 wird bei weiteren Banken nach Marcos-Konten gesucht: Schweizerische Volksbank, Banque Gonier.

Mobutu Sese Seko: Der Präsident von Zaire verfügte zum Zeitpunkt seiner Abdankung 1997 über ein verzweigtes Netz von Immobilien, Tarnfirmen und Bankkonten in der Schweiz, der Gesamtwert wird auf 24 Milliarden DM geschätzt, von denen "nur" 12 Milliarden über die Schweiz weißgewaschen wurden. Über Tarnfirmen in der Schweiz, in Brüssel und New York ist Mobutu an Hotelketten wie Ramada, an Freizeitparks in Brüssel und Immobilienholdings beteiligt. Ihm gehören mindestens zwei Villen in der Schweiz, bei Lausanne und Savigny. Das Geld stammt aus Plünderungen internationaler Hilfsleistungen, Schmiergeldern und Lizenzen für die Schürfung von Bodenschätzen.

Asif und Benazir Bhutto: Etwa 80 Millionen Dollar sind bisher bekannt, die von der zweimaligen pakistanischen Premierministerin und ihrem Ehemann heimlich in die Schweiz verschoben wurden. Die Gelder gingen bei den Schweizer Banken UBS, Citibank Schweiz, Barclays Schweiz und Cantrade ein und wurden auf mehrere Tarnfirmen verteilt, die vom Genfer Anwalt Jens Schlegelmilch gegründet wurden. Eine der Tarnfirmen ist die Mariston Securities mit Sitz auf den Britisch Virgin Islands. Für eine Kommissionszahlung von 6 Prozent vergaben die Bhuttos Exklusivrechte für Frachtinspektionen im Hafen von Karachi an die bekannte Schweizer Firma Cotecna. Auch die renommierte Schweizer Inspektionsfirma Société Générale de Surveillance (SCS) machte solche Geschäfte mit den Bhuttos. Ebenso kassierten die Bhuttos mit Hilfe ihrer Schweizer Helfer Schmiergelder für die Auftragsvergabe an einen französischen Konzern (U-Boote für die pakistanische Marine). Benazir Bhutto ließ über ihre bewährte Swiss Connection Schmiergelder zahlen und erkaufte sich damit Interviewauftritte beim Sender CNN.

Raul Salinas: Der Bruder des ehemaligen Präsidenten Mexikos, Carlos Salinas, kassierte zwischen 1985 und 1995 von kolumbianischen und mexikanischen Drogenkartellen für den Schutz des Drogenschmuggels in Mexiko mindestens 500 Millionen Dollar. Mindestens 118 Millionen Dollar wurden über verschiedene Wege zu Schweizer Banken transferiert, ein Teil von der Citibank Mexiko über die Citibank New York zur Citibank Zürich. Von hier wurde das Geld durch verschiedene Züricher Verwaltungsgesellschaften angelegt. Salinas hatte denselben Finanzberater wie die kolumbianische Drogenmafia, nämlich den Vizedirektor der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG). Die Gelder sollen nun zugunsten der Schweizer Bundesregierung und der Kantone Zürich und Genf eingezogen werden. Gegen die Schweizer Banken besteht laut Carla del Ponte, der Schweizer Bundesanwältin, kein Verdacht einer strafbaren Handlung.

Weitere Diktatoren mit bekannt gewordenen Konten und Tarnfirmen in der Schweiz sind u.a.: Suharto, Moi, Duvalier, Haue Selassie, Ceaucescu, Schah Reza Pahlevi, Somoza.

DDR-Tarnfirmen

In der Schweiz unterhielten Unternehmen und Organisationen des "real existierenden Sozialismus" (vor allem, soweit bekannt, aus der Sowjetunion, Rumänien und Jugoslawien) eine große Zahl von Tarnfirmen und Nummernkonten. Danach hat sich die Zahl solcher Aktivitäten aus den heutigen Nachfolgestaaten ins Unabsehbare vervielfacht. Genauso wie gegenüber dem Nationalsozialismus und gegenüber Diktatoren hatten die Schweizer Bankiers keine Probleme, Geschäfte mit dem als ideologischen Feind betrachteten Sozialismus zu machen. Trotz verschiedener parlamentarischer Vorschläge weigert sich die Schweizer Regierung, die Tätigkeit der ehemaligen DDR-Tarnfirmen untersuchen zu lassen.

Bank für Handel und Effekten (BHF), Zürich: Die BHE war so etwas wie die jahrzehntelange Privatbank von Chef-Außenhändler Alexander Schalck-Golodkowski. Bankchef Max Moser führte zahlreiche Konten für ehemalige DDR-Unternehmen. Er schaltete dabei nach ortsüblicher Methode die Doppelsicherung mit Stiftungen nach Liechtensteiner Recht ein (Anonymisierung der Eigentümer, keine Buchführungspflicht, schnelle Auflösbarkeit). Es bestand eine enge Zusammenarbeit mit der Otto Scheurmann Bank in Berlin, heute einer Tochter der Dresdner Bank.

Befisa, Lugano: Die Befisa war eine Holding, gegründet von der "Kommerziellen Koordination" der DDR. Sie war u.a. an folgenden Firmen beteiligt: Inver Canary (Las Palmas/Kanarische Inseln), Plon (Dänemark), Gerhard Wachsen Im- und Export (Westberlin), Hotel Bellevue Betriebs GmbH (Wien), Passauer Betriebs Gmbh (Wien), Buri Holding (Zug/Schweiz), Buri Trading (Zürich).

Intrac, Lugano: Über die Schweizer Firma Intrac sowie weitere Firmen (Elmsoka/Liechtenstein, Rexim/Lugano, Hanseatic/ Liechtenstein usw.), die mit Hilfe Schweizer und Liechtensteiner Treuhänder gegründet und betrieben wurden, beschaffte sich die DDR u.a. hochwertige Technologie aus dem Westen, für die ein Embargo bestand. Über ein Konto der Intrac wurden auch Sonderverfügungsmittel für den SED-Generalsekretär Erich Honecker sowie die Finanzierung der DKP abgewickelt.

Betrug in den neuen Bundesländern

Chematec: Die Ausplünderung ehemaliger DDR-Unternehmen wurde häufig mit Hilfe undurchsichtiger Schweizer Rechtskonstruktionen und Tarnfirmen durchgeführt. So frisierte sich die kleine Schweizer Chematec AG der Treuhand gegenüber mit falschen Angaben als chemisches Weltunternehmen und erwarb weit unter Preis das ehemalige Berliner Kombinat Wärmeanlagenbau GmbH (WBB) für nur 2 Millionen Mark, wobei dieser Betrag aus der WBB-Kasse entnommen wurde. Dieser Monopolbetrieb der DDR hatte eine weltweite sichere Marktposition und verfügte 1990 über Altaufträge im Wert von 700 Millionen Mark. Die Chematec verkaufte alles Verkauf bare, v.a. die umfangreichen Immobilien. Ein Grundstück im Berliner Stadtzentrum allein erbrachte 107 Millionen Mark. Chematec zog alle flüssigen Mittel in Höhe von 150 Millionen Mark ab, wozu nach Auskunft der Treuhand 650 verschiedene Konten benutzt wurden. Hinter der Chematec stand im wesentlichen ein Mitarbeiter der Firma Babcock (Essen), sein Berater war der Münchner Rechtsanwalt Ernst-Dieter Schäfer. Die WBB wurde ausgeplündert und in den Konkurs getrieben, die Betrüger werden weder von Schweizer noch deutschen Gerichten belangt.

DLS-Baugerätepark: Im Korruptionsskandal um die Vergabe von Sanierungsaufträgen im Chemie-Dreieck Bitterfeld spielen auch schweizerische Tarnfirmen eine Rolle. So wurden beispielsweise öffentlich finanzierte Baumaschinen und Lastwagen im Wert von zwei Millionen Mark an die DLS-Baugerätepark ausgegliedert und wieder zurückgemietet. Wer hinter der DLS steht, ist unklar, die Inhaber verstecken sich hinter der Briefkastenfirma im schweizerischen Zug.

Internationale Korruptionslogistik

Banken und Tarnfirmen in der Schweiz gehören zum klassischen Instrumentarium der Korruption im internationalen Wirtschaftsverkehr. Die Schweizer Regierung lehnt nach wie vor die Vorschläge des Europarates und der OECD zur Bekämpfung der Korruption ab.

Die deutsche Staatswerft HDW zahlte 109 Millionen DM auf Schweizer Konten des persischen Schahs für einen U-Boot-Auftrag (1979). Das Auftragsvolumen belief sich auf eine Milliarde DM. Die deutsche Bundesregierung förderte den Auftrag mit einer Hermes-Garantie.

Westinghouse zahlte 50 Millionen Dollar Schmiergeld an den philippinischen Diktator Marcos über die Genfer Tarnfirma Padis. Dafür bekam das US-Unternehmen 1976 den Auftrag für das Kernkraftwerk Bataan. Es kostete den Staat schließlich 2,2 Milliarden Dollar und ging – da es auf einer Erdbebenspalte steht und auch sonst zahlreiche Mängel aufweist – nie in Betrieb. Der philippinische Staat zahlt dafür bis heute ca. 216.000 Dollar pro Tag.

Bei Siemens wie anderen Großkonzernen sind Schmiergelder in Millionenhöhe für internationale Großaufträge üblich. Die Überweisungen können z.B. zunächst über die Schweizer Tochterfirma von Siemens, Sibag, laufen, sodann weiter über Schweizer Tarnfirmen oder Konten der Empfänger. Bekannt wurden z.B. Zahlungen an österreichische Beamte für Installationsaufträge am Allgemeinen Krankenhaus Wien (1975: 5 Millionen DM), an einen Münchner Baurat für die EDV-Ausstattung der beiden Münchner Großklärwerke (1987: 3,24 Millionen DM), an die spanische Regierungspartei PSOE für Eisenbahnaufträge (1988: ca. 30 Millionen DM) und an den südkoreanischen Präsidenten Roh (1992: 60 Millionen DM).

Der italienische Staatskonzern ENI (132.000 Beschäftigte) unterhielt seit den 80er Jahren in der Schweiz eine "illegale Geheimstruktur" (Gian Trepp), die aus Dutzenden von Firmen mit hunderten von Bankkonten bestand. Dazu gehörte die ENI-Auslandsholding Hydrocarbons International (HIH), als Präsident fungierte der Generaldirektor der Schweizerischen Bankgesellschaft (SBG). Wie die Ermittlungen im Rahmen der "mani pulite" (Saubere Hände, Korruptionsverfahren der Mailänder Justiz seit 1992) ergaben, hat ENI über die Schweiz Schmiergelder von gut 650 Millionen DM vergeben; ein großer Teil floß nach Italien zurück, z.B. an den Ministerpräsidenten Craxi und seine Sozialistische Partei.

General Electric zahlte etwa 20 Millionen Dollar Schmiergeld an den israelischen General Dotan, der für den Kauf von F-16-Kampfflugzeugen verantwortlich war. Das Schmiergeld floß über eine Schweizer Großbank.

Agusta: Der italienische Hubschrauber-Hersteller zahlte an den damaligen belgischen Außenminister Willy Claes und seine Sozialistische Partei 2,5 Millionen DM, als "Provision" für einen 600-Millionen-Auftrag (Hubschrauber). Das Geld wurde über die Schweizer Konten der Firma Kasma (Panama) weitergeleitet. Bei Bekanntwerden der Schmiergeldzahlungen trat Claes 1995 von seiner Funktion als NATO-Generalsekretär zurück.

Elf Aquitaine zahlte 77 Millionen Mark Schmiergeld für günstige Bedingungen beim Erwerb der Tankstellenkette Minol und der Leunawerke von der Treuhand (Preisnachlaß, 1,5 Milliarden Mark Fördergelder, Ausgleich für Gewinnverlust u.ä.). Auch die CDU soll 1993 einen Teil bekommen haben; die Partei bestreitet diese Vorwürfe. Als Vermittler trat Walter Leisler Kiep auf, früherer CDU-Schatzmeister. Die am Leuna-Projekt beteiligte Thyssen Handelsunion zahlte 38 Millionen Mark in den Schmiergeldtopf, der von den beiden Schweizer Tarnfirmen Orgafid/Noblepac verwaltet wurde. Die Kohl-Regierung verweigerte dem Bundestags-Untersuchungsausschuß die Herausgabe der Treuhandunterlagen. Der Schaden für den deutschen Steuerzahler beträgt mindestens 1,7 Milliarden Mark.

IBM zahlte 30 Millionen Dollar an argentinische Regierungsbeamte, um einen 250-Millionen-Auftrag für die Computerisierung von 550 Filialen der staatlichen Bank zu erhalten. Das Schmiergeld floß 1992 über Schweizer Nummernkonten.

Vaclav Klaus/ODS: 1997 trat der tschechische Premierminister Vaclav Klaus, neoliberaler Vorzeigeökonom, wegen nachgewiesener Bestechlichkeit zurück. Er hatte für seine Partei ODS ein Geheimkonto in der Schweiz eingerichtet, auf dem er bestimmte "Spenden" einlaufen ließ. Mithilfe von Schmiergeldern hatte er sich ebenfalls in der Schweiz heimlich eine Villa gekauft.

Centre des Democrates Sociaux (CDS): Die Partei war bis 1995 französische Regierungspartei unter Premierminister Balladur. Der französische Baukonzern Bouygues und andere Firmen zahlten zwischen 1987 und 1992 verdeckte Gelder in Höhe von 11,5 Millionen Mark an die CDS, und zwar über zwei Konten bei der Bank UBS in Genf. Die Tarnfirma SEM stellte über die eingezahlten Summen fingierte Rechnungen aus.

Ausländische Banken

In der Schweiz gibt es gegenwärtig 403 Banken. Allein eine Großbank, die UBS, hat nach eigenen Aussagen 5 Millionen Kunden, also mehr als es erwachsene Einwohner gibt. Sie ist nach Deutsche Bank/Bankers Trust die zweitgrößte Bank der Welt. Den Schutz des Schweizer Bankgeheimnisses nutzen darüber hinaus noch 160 ausländische Banken; die größte Gruppe sind traditionell die französischen Banken, nämlich 17, danach rangieren die deutschen Banken mit 14. Der Flughafen Zürich-Kloten, der selbst ein Bankenzentrum beherbergt, ist inzwischen auch zum Verkehrsknotenpunkt für die nahen Finanzoasen Liechtenstein und Vorarlberg (Österreich) geworden.

Aus Deutschland: Deutsche Bank, Commerzbank, Dresdner Bank, Deutsche Genossenschaftsbank (DG Bank), Bayerische Landesbank, Westdeutsche Landesbank, Norddeutsche Landesbank, Hessisch-Thüringische Landesbank, Bank Sal. Oppenheim jr. & Cie. (Köln), Bayerische Hypotheken- und Wechselbank (über die Anlage- und Kreditbank, AKB), Bankhaus Lampe, Trinkaus & Burkhardt, Frankfurter Bankgesellschaft u.a.

Aus Japan: Bank of Tokyo-Mitsubishi, The Industrial Bank of Japan, Wako Bank, Dai-Ichi Kangyo Bank, Fuji Bank, Sakura Bank, Sanwa Bank u.a.

Aus England: Lloyds Bank, HSBC, Barclays u.a.

Aus Frankreich: Banque Paribas, Banque Nationale de Paris, Crédit Lyonnais u.a.

Aus USA: Citibank, Chase Manhattan, Goldman Sachs, Merril Lynch Capital Markets, Salomon Brothers, Schroders, Morgan Stanley, Republic National Bank of New York, Warburg Dillon Road, General Electric Capital Bank u.a.

Aus Niederlande: ABN AMRO, Robeco.

Aus Liechtenstein: Liechtensteinische Landesbank, LGT Liechtenstein Global Trust, Verwaltungs- und Privatbank.

Weitere: Hapoalim (Israel), Kredietbank (Belgien) u.v.a.

Schweizer Banken-Filialen in anderen Finanzoasen

Schweizer Banken sind heute in allen wichtigen Ländern vertreten, auch in Deutschland. Die umfangreichsten Geschäfte werden in London und in den USA abgewickelt. Darüber hinaus sind Schweizer Banken heute auch in allen wichtigen Finanzoasen vertreten, zum Beispiel:

Privatbank Pictet, Genf: Filialen u.a. in Hongkong, London, Luxemburg, Nassau (Bahamas), Singapur

Crédit Suisse Group: Nassau (Bahamas), Gibraltar, Luxemburg, Guernsey, Hongkong, Monaco

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